Sie sehen wie Mopeds aus, galten bisher aber rechtlich als Fahrräder: Sogenannte E-Mopeds dürfen derzeit ohne Kennzeichen, Versicherung oder Führerschein auf Radwegen fahren. Ab 1. Oktober 2026 endet dieser Sonderstatus in ganz Österreich.
Der Gesetzgeber stuft die elektrisch angetriebenen Zweiräder künftig als Kraftfahrzeuge ein. Dadurch verschwinden sie von Radwegen und wechseln auf die Fahrbahn. Außerdem benötigen ihre Lenker einen Führerschein, einen Helm und eine Haftpflichtversicherung.
Mit der Änderung will der Gesetzgeber die Verkehrssicherheit erhöhen. Gleichzeitig beseitigt er eine schwer nachvollziehbare Abgrenzung zwischen Fahrrädern und mopedähnlichen Fahrzeugen. Besonders Radfahrer dürften die neue Regel daher rasch im Alltag bemerken.
Warum E-Mopeds auf Radwegen für Kritik sorgten
E-Mopeds fallen im Stadtverkehr vor allem durch ihre breite Bauweise auf. Viele Modelle erinnern optisch an Motorroller, besitzen jedoch keine Pedale. Der Elektromotor treibt das Fahrzeug ohne körperliche Unterstützung an.
Trotzdem behandelte das Gesetz diese Fahrzeuge bisher wie Fahrräder, sofern sie höchstens 25 km/h erreichten und maximal 250 Watt Nenndauerleistung aufwiesen.
Dadurch durften sie Radwege, Radfahrstreifen und andere Radfahranlagen nutzen. Zudem brauchten die Lenker weder einen Führerschein noch eine Zulassung oder Haftpflichtversicherung.
Genau diese Kombination sorgte immer wieder für Kritik. Mopedähnliche Fahrzeuge teilten sich teilweise enge Radwege mit Fahrrädern, obwohl sie sich bei Gewicht, Beschleunigung und Fahrverhalten deutlich unterscheiden konnten.
Hinzu kam der rechtliche Sonderstatus. Ein Fahrzeug konnte wie ein Moped aussehen und ausschließlich mit Motorkraft fahren, galt vor dem Gesetz aber trotzdem als Fahrrad.
Deshalb ändert Österreich die Regeln
Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung soll E-Mopeds klarer von Fahrrädern abgrenzen. Ein zentrales Ziel bildet laut Verkehrsministerium die Verlagerung dieser Fahrzeuge von den Radwegen auf die Fahrbahn.
Das Parlament begründete das Verkehrssicherheitspaket zudem mit der steigenden Zahl schwerer Unfälle bei neuen elektrischen Fortbewegungsmitteln. E-Mopeds gelten deshalb ab Oktober als Kraftfahrzeuge.
VVO-Generalsekretär Christian Eltner fasst die Änderung so zusammen:
Ab 1. Oktober gelten für ‚E-Mopeds‘ aber die gleichen Regeln wie für bis zu 45 km/h schnelle Mopeds.
Das bedeutet jedoch nicht, dass bisherige 25-km/h-E-Mopeds durch die Neuregelung automatisch schneller fahren dürfen. Sie wechseln lediglich in eine andere rechtliche Fahrzeugkategorie.
Was sich ab 1. Oktober 2026 ändert
Ab dem Stichtag gelten für die betroffenen E-Mopeds die Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Ihre Lenker brauchen dann:
- einen Führerschein der Klasse AM oder einer höheren Klasse
- eine Haftpflichtversicherung
- eine behördliche Zulassung
- ein Kennzeichen
- einen geeigneten Helm
- gültige Fahrzeugpapiere
- eine regelmäßige §-57a-Überprüfung
Außerdem dürfen die Fahrzeuge keine Radwege oder Radfahrstreifen mehr benutzen. Auch Radfahren gegen die Einbahn bleibt ihnen künftig verwehrt. E-Mopeds müssen wie andere Mopeds auf der Fahrbahn fahren.
Was bedeutet die Änderung für Radfahrer?
Für Radfahrer bringt die Reform eine klare Trennung. Ab Oktober dürfen die betroffenen motorisierten Zweiräder nicht mehr auf Radfahranlagen fahren.
Besonders auf schmalen und stark genutzten Radwegen soll dadurch mehr Platz entstehen. Gleichzeitig sinken dort die Unterschiede zwischen leichten Fahrrädern und deutlich massiver wirkenden Motorfahrzeugen.
Allerdings verschwinden nicht alle elektrisch angetriebenen Fahrzeuge vom Radweg. Klassische E-Bikes mit Tretunterstützung und gesetzeskonforme E-Scooter fallen unter andere Bestimmungen.
Entscheidend bleibt daher die Bauart. Das neue Verbot betrifft vor allem mopedähnliche Fahrzeuge ohne Pedale, die der Fahrzeugklasse L1e-B angehören.
Was ändert sich für Fußgänger?
Fußgänger könnten die neue Regel vor allem auf gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen bemerken. Dort dürfen die betroffenen E-Mopeds künftig ebenfalls nicht mehr fahren.
Die Reform trennt damit schwere, rein motorisierte Fahrzeuge stärker vom Fuß- und Radverkehr. Sie soll vor allem dort Konflikte reduzieren, wo sich bisher mehrere Verkehrsarten wenig Platz teilten.
Das Abstellen auf Gehsteigen bleibt ein eigenes Thema. Ein Kennzeichen und die Zulassung erleichtern künftig jedoch die Zuordnung eines Fahrzeugs zu seinem Halter.
Autofahrer treffen E-Mopeds künftig auf der Straße
Während E-Mopeds von den Radwegen verschwinden, tauchen sie verstärkt auf der Fahrbahn auf. Autofahrer müssen deshalb ab Oktober häufiger mit diesen Fahrzeugen im normalen Straßenverkehr rechnen.
Ein E-Moped kann weiterhin auf 25 km/h begrenzt sein. Auf Straßen mit höherem Tempolimit entstehen dadurch deutliche Geschwindigkeitsunterschiede.
Autofahrer sollten daher frühzeitig reagieren und nur mit ausreichend Platz überholen. Besonders an Kreuzungen und beim Abbiegen können die schmalen Fahrzeuge leicht im toten Winkel verschwinden.
Dürfen E-Mopeds weiterhin auf Radwegen fahren?
Nein. Ab 1. Oktober 2026 müssen die betroffenen Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Das gilt auch dann, wenn das E-Moped nur 25 km/h erreicht.
Die bisherige Berechtigung, Radfahranlagen wie ein Fahrrad zu nutzen, endet mit der Einstufung als Kraftfahrzeug.
Brauchen künftig alle E-Bikes ein Kennzeichen?
Nein. Die Regel betrifft nicht jedes Fahrrad mit Elektromotor.
Gewöhnliche Pedelecs unterstützen den Fahrer nur beim Treten. Sie bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen Fahrräder und dürfen weiterhin Radwege benutzen.
Die neue Einstufung betrifft mopedähnliche Fahrzeuge ohne Tretunterstützung. Allerdings können Produktbezeichnungen im Handel missverständlich sein. Begriffe wie E-Bike, Elektroroller und E-Moped beschreiben nicht immer eindeutig die rechtliche Fahrzeugklasse.
Warum könnten einige E-Mopeds ganz verschwinden?
Besitzer können ihr Fahrzeug nur zulassen, wenn die erforderlichen Papiere vorliegen. Dazu zählen insbesondere eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung, das sogenannte CoC-Papier, oder eine Einzelgenehmigung.
Fehlen diese Nachweise, können Halter das Fahrzeug nicht einfach anmelden. Sie müssen zunächst den Hersteller oder Generalimporteur kontaktieren. Ohne EU-Typengenehmigung bleibt nur eine Einzelgenehmigung durch die zuständige technische Prüfstelle.
Lässt sich das Fahrzeug nicht genehmigen, darf es ab Oktober nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen fahren.
Die Umstellung kostet Fahrer zusätzliches Geld
Neben den Fahrzeugpapieren verursachen auch Führerschein, Zulassung, Helm und Versicherung Kosten. Für den AM-Führerschein nennt das KFV ungefähr 300 bis 450 Euro. Hinzu kommen Behördengebühren und je nach Alter ein ärztliches Gutachten.
Besonders Essenszusteller nutzen E-Mopeds häufig als Arbeitsgerät. Für sie können die neuen Pflichten daher eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.
Die soziale Frage ändert jedoch nichts am Sicherheitsproblem auf Radwegen. Vielmehr stellt sich die Frage, ob Lieferplattformen die Kosten für notwendige Fahrzeuge, Versicherungen und Ausbildungen stärker übernehmen sollten.
Eine pauschale Debatte über die Herkunft der Fahrer greift hingegen zu kurz. Entscheidend sind Einkommen, Beschäftigungsbedingungen und die Frage, wer das wirtschaftliche Risiko trägt.
Welche Strafen drohen?
Wer nach dem 1. Oktober ohne notwendige Zulassung oder Fahrerlaubnis unterwegs ist, verstößt gegen die geltenden Kraftfahrzeugregeln.
Auch die Fahrt auf einem Radweg bleibt dann nicht mehr erlaubt. Die Behörden können entsprechende Verstöße bestrafen.
KFV-Direktor Christian Schimanofsky rät Besitzern deshalb, nicht bis zum Herbst zu warten:
Wer sein ‘E-Moped‘ ab 1. Oktober 2026 weiter nutzen möchte, sollte nicht bis zum Herbst warten. Führerschein, Versicherung, Zulassung, Fahrzeugpapiere und Helm lassen sich nicht immer von heute auf morgen organisieren.
Das Wichtigste für alle anderen Verkehrsteilnehmer
Ab 1. Oktober 2026 gilt:
- E-Mopeds müssen vom Radweg auf die Fahrbahn wechseln.
- Radfahrer teilen ihre Wege nicht mehr mit diesen Fahrzeugen.
- Fußgänger könnten auf gemischten Wegen weniger Konflikte erleben.
- Autofahrer müssen häufiger mit langsamen E-Mopeds rechnen.
- Die Fahrzeuge tragen künftig ein Kennzeichen.
- Fahrer benötigen Führerschein, Helm und Versicherung.
- Herkömmliche E-Bikes mit Tretunterstützung bleiben grundsätzlich erlaubt.
Die Reform beendet damit vor allem eine ungewöhnliche rechtliche Konstruktion: Ein Fahrzeug, das wie ein Moped aussieht und ohne Muskelkraft fährt, gilt künftig auch rechtlich als Kraftfahrzeug.




























































