Start Graz Chronik 116 km/h statt 50: Auto von Raser vorläufig beschlagnahmt

116 km/h statt 50: Auto von Raser vorläufig beschlagnahmt

Polizeimeldung

In Puntigam hat die Polizei in der Nacht auf Samstag, 10. April 2026, einen Pkw-Lenker mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit angehalten. Die Beamten nahmen den Führerschein vorläufig ab und beschlagnahmten das Fahrzeug.

Kurz vor Mitternacht führten Polizistinnen und Polizisten auf der Triester Straße Geschwindigkeitsmessungen durch. Dabei stellten sie bei einem Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 116 km/h im Bereich einer 50-km/h-Beschränkung fest.

Die Einsatzkräfte stoppten den 23-jährigen Grazer. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung nahmen sie ihm den Führerschein vorläufig ab. Zudem beschlagnahmten sie das Fahrzeug.

Weitere Erhebungen laufen.

VfGH bestätigt Raser-Regeln – Ausnahme für Leasing fällt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat aktuell zentrale Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu sogenannten „Raserfahrzeugen“ grundsätzlich bestätigt. Demnach dürfen Fahrzeuge bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt, eingezogen und verwertet werden. Diese Maßnahmen dienen laut Gericht der Verkehrssicherheit und liegen im öffentlichen Interesse.

Als besonders schwere Verstöße gelten laut StVO massive Tempoüberschreitungen – etwa mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder über 90 km/h außerhalb. In solchen Fällen kann das Fahrzeug als Sicherungsmaßnahme vorläufig beschlagnahmt werden.

Kritisch sah der VfGH jedoch eine bisherige Einschränkung: Die Maßnahmen galten nur für Fahrzeuge, die sich im Alleineigentum des Lenkers befinden. Diese Regelung wurde als gleichheitswidrig eingestuft, da sie etwa Leasingfahrzeuge oder Autos im Miteigentum von Sanktionen ausnimmt.

Das Gericht stellte klar, dass solche Konstruktionen nicht dazu führen dürfen, strengere Maßnahmen zu umgehen. Daher hob der VfGH diese Einschränkung auf. Die entsprechende Gesetzesänderung tritt mit 1. Oktober 2027 in Kraft.

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