Start Graz Chronik Freitesten mit Heim-Gurgeltest in der Steiermark

Freitesten mit Heim-Gurgeltest in der Steiermark

Gesundheitsbehörden: Es besteht keine Verpflichtung, sich freizutesten. Ohne Freitest endet die Quarantäne im Regelfall automatisch am zehnten Tag (wenn bereits 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist).

Freitestung Steiermark Heimgurgeln

Achtung: Dieser Artikel ist mit 31. März veraltet. Bitte informiere dich hier über die neuen Antigen- und PCR-Testmöglichkeiten in der Steiermark ab 1. April 2022.


Wer auf Grund einer Covid-Infektion in der Steiermark abgesondert ist, kann Testzertifikate aus dem Grünen Pass über neue Portal covid.stmk.gv.at den Gesundheitsbehörden vorlegen. Damit können auch Testzertifikate vom PCR-Heimgurgeltests für die Gesundheitsbehörde hochgeladen werden. Zudem kann man sich auf diesem Portal zur Covid-Schutzimpfung anmelden.

Voraussetzungen für das Freitesten mit PCR-Heimgurgeltest

  1. Die Freitestung kann erst ab dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Die Zählung beginnt immer am Tag nach Symptombeginn zu laufen oder bei asymptomatischen Fällen ab Datum der Probennahme des positiven Tests.
  2. Zum Zeitpunkt der Anwendung des Heimgurgeltests muss mindestens 48 Stunden völlige Symptomfreiheit bestehen. (Beispiel: Wer bereits drei Tage nach Symptombeginn wieder symptomlos ist, kann am fünften Tag den PCR-Heimgurgeltest anwenden und das Ergebnis nach Vorliegen hochladen.)

Achtung: Testzeitpunkt beachten. Zu früh durchgeführte und hochgeladene Tests werden zur Freitestung nicht anerkannt (selbst, wenn das Ergebnis negativ ist). Im Online-Formular ist zwingend die Geschäftszahl (GZ) des Bescheides einzugeben. Keine fiktiven Kombinationen eingeben. Die Ergebnisse können dann im Nachhinein nicht mehr korrekt zugeordnet werden.

Webseite Freitestung Steiermark
Hochladeformular auf covid.stmk.gv.at © Land Steiermark/Screenshot

Nach dem Hochladen des PCR-Heimgurgeltest-Zertifikats wird dieses von den Gesundheitsbehörden geprüft. Wenn alle Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne erfüllt sind, erfolgt die Aufhebung der Absonderung per SMS-Nachricht.

  • Der Besuch von Teststraßen und Apotheken ist während der Quarantäne nicht erlaubt, daher gelten Teststraßen-Zertifikate oder Apotheken-Zertifikate nicht zur Vorlage an die Gesundheitsbehörden.
  • Wer die Möglichkeit nutzen will, die Quarantäne per Heimgurgeltest vorzeitig zu beenden, aber keine Gurgeltests zu Hause hat, muss sich solche vorbeibringen lassen.

Für positiv getestete Personen in Quarantäne, die nie Symptome entwickelt haben, wird über covid.stmk.gv.at auch die Möglichkeit bestehen, sich für eine behördliche Freitestung mit Termin bei einem Drive-In des Roten Kreuzes ab dem fünften Quarantäne-Tag zu registrieren. Aktualisierung vom 19. März: Behördlich angeordnete Testtermine bei den voll ausgelasteten Drive-Ins des Roten Kreuzes gibt es vorübergehend nur zur Testung von Verdachtsfällen.

Das Angebot der PCR-Heimgurgeltests steht jedenfalls noch bis 31. März zur Verfügung. In den allermeisten Fällen wird laut Testkoordinator Harald Eitner das Ergebnis eines Heimgurgeltests auch weiterhin innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Probe übermittelt. Abgesonderte Personen, die einen Heimgurgeltest als Freitest machen, müssen nur dafür sorgen, dass eine Vertrauensperson diesen an einem der Abgabestandorte einwirft.

Bilder © Land Steiermark/Screenshot

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