Start Graz Chronik Steiermark: Konzept für die Öffnung ab 19. Mai

Steiermark: Konzept für die Öffnung ab 19. Mai

In der Messehalle wurde die erweiterte Teststrategie ab dem 19. Mai präsentiert. Über Ausweitungen des Testangebotes, Wohnzimmertests und Öffnungsschritte in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Steiermark Öffnung Mai 2021

Im Zuge der Öffnung von Gastronomie, Hotels, Kulturbetrieben und Sportstätten ab 19. Mai 2021 in Österreich ist mit einer erhöhten Nachfrage nach den Testungen zu rechnen, wofür sich die Steiermark gut gerüstet sieht:

  • Die Kapazitäten an den Teststationen werden durch Spurenerweiterungen erhöht.
  • Außerdem wird am 18. und 19.5.2021 die „Lange Nacht des Testens” veranstaltet, wobei die Teststationen in Graz bis 22 Uhr geöffnet sein werden sowie alle anderen Teststandorte im Land bis 20 Uhr zur Verfügung stehen werden.
  • Zusätzlich werden die Teststationen ab der kommenden Woche auch sonntags geöffnet sein – dies bis inklusive 10. Juli jeweils zwischen 8 und 12 Uhr.
  • Das Testangebot in der Stadt Graz wird stark ausgeweitet: Aktuell sind rund 10.000 Testungen am Tag möglich, ab nächster Woche werden es rund 45.000 Testungen am Tag sein. Die neuen Stationen werden laut Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl über das gesamte Stadtgebiet verteilt, um Menschen eine Testmöglichkeit in unmittelbarer Umgebung bieten zu können.

Wohnzimmertests

Eine neue, zusätzliche Testmöglichkeit stellen die sogenannten „Wohnzimmertests″ dar. Dabei können die Steirerinnen und Steirer in den steirischen Apotheken Testkits und QR-Codes beziehen und dann mittels einer webbasierten Applikation die Durchführung der Selbsttests dokumentieren. Die Bestätigung des negativen Testergebnisses gilt in weiterer Folge für 24 Stunden als Zutrittsberechtigung für Gastronomie, Hotels, Kulturbetriebe und Sportstätten sowie den Dienstleistungsbereich.

Wir freuen uns alle auf die Öffnungsschritte mit 19. Mai. Wir bekommen wieder ein Stück Freiheit zurück in unser Leben, wie wir es gewohnt waren. Wir dürfen aber nicht übermütig werden. Die Zahlen zeigen eine absolute Entspannung, aber es gibt noch keine Entwarnung, die Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir müssen daher weiterhin achtsam sein, Abstand halten und auch die Hände desinfizieren. Wir werden diese Woche die 500.000 Marke bei den Impfungen knacken. Insgesamt haben wir rund eine Million impffähige Menschen in der Steiermark. Unser Ziel wird daher sein, dass wir jedenfalls 70 Prozent davon impfen, weil nur damit die angestrebte Herdenimmunität erreicht werden kann. Neben der Impfung der Bevölkerung ist das Testen der zweite Schwerpunkt für ein sicheres Öffnen. Wir haben in der Steiermark bereits 7,1 Millionen Testungen durchgeführt, allein in der vergangenen Woche wurden an den Teststraßen, in den Apotheken, Schulen, Gemeinden und Betrieben 643.916 Testungen durchgeführt. Wir sind zweifellos in der Zielgeraden. Mein großer Dank gilt heute daher allen Steirerinnen und Steirern die mitgemacht haben und damit mitgeholfen haben, die Epidemie zurückzudrängen.

so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer.

Wir alle freuen uns auf den 19. Mai und die Öffnungen. Wir bekommen ein Stück normales Leben zurück. Erreicht haben wir dieses Ziel, weil wir solidarisch waren. Und Solidarität wird auch weiterhin gefordert sein. Im Sozialbereich stehen wir vor großen Herausforderungen. Verglichen mit April 2019 waren heuer im April 6.600 mehr Menschen in der Steiermark arbeitslos. Das ist ein Plus von 20 Prozent. Vor allem Langzeitarbeitslose, Frauen, ältere Menschen und Jugendliche brauchen unsere Unterstützung, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Immer mehr Menschen brauchen Wohnunterstützung, den Kautionsfonds und klopfen bei der Schuldnerberatung an. Ein funktionierendes Sozialsystem ist also wichtiger denn je. Auch wenn es jetzt wieder aufwärts geht, dürfen wir nicht auf jene vergessen, die unsere Hilfe brauchen. Wir lassen niemanden zurück.

so Soziallandesrätin Doris Kampus und Apothekerkammer-Präsident Gerhard Kobinger:

Das Testangebot der steirischen Apotheken wurde von Beginn an gut angenommen und die Nachfrage wird mit den Öffnungen ab 19. Mai sicherlich noch steigen. Insgesamt machen 164 Apotheken in unserem Land mit und die Erfahrung zeigt uns, dass unser Testangebot gerne von älteren Menschen in Anspruch genommen wird. Auch die gratis Selbsttests werden von uns an die Bevölkerung weitergegeben und in Zukunft auch die gratis Testkits mit QR-Code. Wir bekommen viel Wertschätzung und Dankbarkeit von der Bevölkerung und wir sind froh, einen Beitrag leisten zu können.

Öffnungsschritte in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen

Neben einer generellen Verbesserung der Covid-19-Pandemie kann man auch die Auswirkungen der Impfung in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen beobachten. Die Anzahl der Neuinfektionen ist sowohl beim Personal als auch bei den Kindern weiter rückläufig.

  • Weiterhin bestehen bleibt eine restriktive Beschränkung für externe Personen. Dritte dürfen mit wenigen Ausnahmen ihre Angebote nur im Freien anbieten.
  • Um den Alltag in den Einrichtungen zu erleichtern, ist wieder ein gruppenübergreifender Einsatz des Personals möglich, genauso wie eine Vermischung der Gruppen.
  • Veranstaltungen dürfen aber nur im Freien abgehalten werden. Auch ist es den einzelnen Gruppen wieder möglich, gemeinsam in der Einrichtung Sport zu betreiben oder zu Singen, draußen war dies ja bisher schon möglich.
  • Eltern ist der Zutritt in die Einrichtung zum Bringen und Abholen der Kinder wieder gestattet, dies aber nur, wenn eine FFP2-Maske getragen wird. Ist der Eingangsbereich sehr beengt, kann der Träger hier aber wieder Vorkehrungen treffen, um genügend Abstand zu gewährleisten, wie etwa eine Übergabe im Freien oder eine zeitliche Staffelung. Auch sind unter Einhaltung der allgemeinen gültigen Sicherheitsvorkehrungen wieder Eltern- und Entwicklungsgespräche in Präsenz möglich, wobei hier auch die Freiflächen genutzt werden sollten, sofern dies möglich ist.
  • Für das gesamte Personal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gilt weiterhin die Verpflichtung, sich an den wöchentlichen Berufsgruppentestungen zu beteiligen, bei der sonstigen Verpflichtung für den gesamten Aufenthalt in der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. Für alle Personen, die aber die Möglichkeit der Impfung in Anspruch genommen haben, entfällt diese Verpflichtung.

Foto: steiermark.at/Fischer

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