Start Wohnen Sommer auf dem Balkon: Was ist erlaubt und was nicht?

Sommer auf dem Balkon: Was ist erlaubt und was nicht?

Grillen, Pflanzen, Sichtschutz & Lärm: Was Du auf Deinem Balkon darfst – und was nicht. So genießt Du den Sommer stressfrei und rücksichtsvoll.

Grillen am Balkon

Wenn die Temperaturen steigen, verlegen viele Grazer:innen ihren Wohnraum nach draußen – auf den Balkon oder die Terrasse. Ob zum Sonnen, Garteln oder für gesellige Abende mit Freund:innen: Der Sommer auf Balkonien hat seinen Reiz. Doch was viele nicht wissen – nicht alles ist erlaubt, was gemütlich scheint. Um Konflikte mit Nachbar:innen oder Vermieter:innen zu vermeiden, lohnt es sich, die wichtigsten Regeln zu kennen. In diesem Ratgeber erfährst Du, was möglich ist und wo Vorsicht geboten ist.

Grillen auf dem Balkon: Nur mit Rücksicht und klaren Regeln

Das Grillen auf Balkon oder Terrasse gehört für viele zum Sommer dazu. Gesetzlich ist es grundsätzlich nicht verboten – doch es gibt zahlreiche Einschränkungen. Besonders bei Mietwohnungen solltest Du unbedingt einen Blick in Deinen Mietvertrag und die Hausordnung werfen. In vielen Fällen ist das Grillen mit Holzkohle oder Gas untersagt, erlaubt ist dann nur ein Elektrogrill. Dieser produziert weniger Rauch und Hitze, wodurch Nachbar:innen weniger gestört werden.

Darüber hinaus schreibt das Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz klare Sicherheitsabstände vor: Offenes Feuer muss mindestens 100 cm Abstand zu brennbaren Materialien haben – ein Mindestmaß, das auf Balkonen kaum einzuhalten ist. Grillen im Laubengang ist strikt verboten, da es sich um einen Fluchtweg handelt. Auch leicht entzündliche Gegenstände in der Nähe des Grills – ob auf Deinem Balkon oder dem benachbarten – sind nicht erlaubt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz Deiner Nachbar:innen. Rauch, Hitze und Gerüche dürfen das ortsübliche Maß nicht überschreiten, sonst drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zu Unterlassungsklagen (§ 364 Abs. 2 ABGB). Wer auf Nummer sicher gehen will, verwendet einen Elektrogrill und informiert die Nachbarschaft rechtzeitig, wenn ein Grillfest geplant ist. So lassen sich viele Konflikte bereits im Vorfeld vermeiden.

Ruhezeiten und Lärm: So laut darfst Du sein

Besonders in warmen Nächten zieht es viele nach draußen, um auf dem Balkon den Tag ausklingen zu lassen. Dabei ist jedoch Rücksicht gefragt. Auch wenn es keine gesetzlich festgelegte „absolute Nachtruhe“ gibt, sind in den meisten Mietverträgen und Hausordnungen Ruhezeiten zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens vermerkt. Innerhalb dieser Zeit sollten Gespräche, Musik und Feiern auf Zimmerlautstärke beschränkt bleiben.

Was viele nicht bedenken: Geräusche auf dem Balkon werden oft deutlich lauter wahrgenommen als in Innenräumen, insbesondere wenn viele Fenster geöffnet sind. Um Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, geplante Feiern oder größere Zusammenkünfte mit den Nachbar:innen abzustimmen. Wird trotz Ermahnung wiederholt außerhalb der Ruhezeiten Lärm verursacht, kann eine Anzeige bei der Behörde erfolgen. Auch zivilrechtliche Schritte oder die Einschaltung des Vermieters sind möglich – im schlimmsten Fall kann es sogar zur Mietzinsminderung kommen.

Windspiele: Wenn Klang zur Belastung wird

Windspiele sorgen bei vielen für eine entspannte Atmosphäre – können aber für empfindliche Nachbar:innen zur Nervenprobe werden. In Graz ist das Aufhängen von Windspielen grundsätzlich erlaubt, sofern dabei keine baulichen Veränderungen nötig sind, etwa das Bohren in die Fassade. Doch wie so oft lohnt ein Blick in Mietvertrag oder Hausordnung, denn manche Vermieter:innen verbieten akustische Deko explizit.

Auch wenn Windspiele in der Regel leise sind, kann das stetige Klingeln bei Wind auf Dauer stören. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte das Gespräch mit den Nachbar:innen suchen. Oft lässt sich eine einfache Lösung finden, etwa eine bestimmte Platzierung oder das Entfernen bei starkem Wind.

Whirlpool am Balkon: Schwergewicht mit Risiken

Ein eigener Whirlpool am Balkon – für viele klingt das nach purer Entspannung. Doch die Realität sieht oft anders aus. Denn sobald Wasser ins Spiel kommt, steigt das Gewicht des Beckens massiv an. Vor allem bei Mietwohnungen muss deshalb geprüft werden, ob der Balkon statistisch belastbar genug ist. Zudem kann austretendes Wasser Schäden an der Bausubstanz oder in angrenzenden Wohnungen verursachen. In solchen Fällen haftest Du als Mieter:in selbst – auch für Schäden bei Nachbar:innen.

Ohne Zustimmung des:der Vermieter:in solltest Du einen Whirlpool keinesfalls aufstellen. Sicherheit geht hier vor Komfort. Falls Du dennoch auf sprudelnde Erholung nicht verzichten willst, könnte ein aufblasbares Modell für den Innenbereich eine Alternative sein.

Teppichklopfen: Nur mit Rücksicht auf andere

Früher gang und gäbe – heute oft Grund für Streit: Das Ausschütteln von Teppichen oder Decken über dem Balkon. Grundsätzlich ist es erlaubt, solange dadurch keine unzumutbare Belästigung oder Verschmutzung anderer Wohnbereiche entsteht. Staubwolken oder herunterfallender Schmutz auf die Balkone darunter gelten nicht als ortsüblich und können untersagt werden.

Wie so oft gibt die Hausordnung hier den Ton an. Manche Vermieter:innen verbieten das Klopfen oder Ausschütteln sogar explizit. Um Ärger zu vermeiden, solltest Du solche Reinigungsaktionen lieber in den eigenen vier Wänden oder im Waschkeller erledigen.

Sichtschutz und Schilfmatten: Privatsphäre ja, bauliche Veränderung nein

Ein Sichtschutz sorgt für Privatsphäre – sei es durch eine Schilfmatte, einen Paravent oder eine Plane. In vielen Wohnanlagen ist das ortsüblich und wird geduldet, solange keine baulichen Veränderungen nötig sind. Problematisch wird es, wenn der Sichtschutz über das Geländer hinausragt, das Erscheinungsbild des Hauses verändert oder fest montiert werden muss.

Gerade bei sichtbaren Veränderungen solltest Du vorab die Zustimmung des:der Vermieter:in oder der Eigentümergemeinschaft einholen. In den meisten Fällen reicht eine formlose Anfrage – und viele Hausverwaltungen zeigen sich bei dezenten Maßnahmen kulant.

Balkonmöbel: Stilvoll, aber angepasst

Ob Liegestuhl, Tisch oder Sofa – Balkonmöbel gehören zum Sommer wie das Eis zur Sonne. Erlaubt ist, was nicht die Fassade beeinträchtigt oder bauliche Maßnahmen erforderlich macht. Sperrige oder auffällige Möbelstücke können allerdings das Gesamtbild des Hauses stören. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich vorher mit der Hausverwaltung abzusprechen.

Grundsätzlich gilt: Solange sich Dein Mobiliar innerhalb Deiner Fläche bewegt und keine anderen Mieter:innen behindert oder gestört werden, spricht nichts gegen einen stilvoll eingerichteten Außenbereich.

Pflanzen und Blumenkästen: Der grüne Balkon mit Verantwortung

Ein blühender Balkon bringt nicht nur Freude, sondern auch Leben in die Stadt. Doch auch hier ist Rücksicht gefragt. Pflanzen dürfen keine Schäden an der Fassade verursachen, etwa durch Kletterpflanzen, die sich ins Mauerwerk eingraben. Ebenso muss vermieden werden, dass beim Gießen Wasser auf benachbarte Balkone tropft oder Erde herunterfällt.

Blumenkästen sind erlaubt, solange sie absturzsicher befestigt sind und nicht nach außen in den öffentlichen Raum ragen – denn dann greift das Besitzrecht der Hausverwaltung. Auch hier lohnt ein kurzer Blick in die Hausordnung, um Streit zu vermeiden.

Rauchen am Balkon: Was der OGH sagt

Das Rauchen am Balkon ist in Österreich grundsätzlich erlaubt und wird vom Obersten Gerichtshof als ortsübliche Nutzung gewertet. Dennoch müssen auch Raucher:innen Rücksicht nehmen. Wenn der Rauch regelmäßig in benachbarte Wohnungen zieht und die Nutzung einschränkt – etwa weil das Lüften nicht mehr möglich ist –, kann es zu gerichtlichen Einschränkungen kommen.

In einem Urteil wurden sogar konkrete Rauchverbotszeiten festgelegt: etwa morgens und abends in den Sommermonaten, um den Nachbar:innen das ungestörte Lüften zu ermöglichen. Auch hier empfiehlt sich das Gespräch auf Augenhöhe, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Fazit: Was ist am Balkon erlaubt – was nicht?

Der eigene Balkon bietet viele Möglichkeiten – von gemütlichen Grillabenden über entspannte Stunden im Whirlpool bis hin zum urbanen Garten. Doch Rücksicht auf andere, Einhaltung der Hausordnung und die Kenntnis gesetzlicher Bestimmungen sind unerlässlich. Wer umsichtig handelt und das Gespräch sucht, kann den Sommer auf dem Balkon in Graz unbeschwert genießen.

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte schreibe hier deinen Kommentar
Dein Name