Start Freizeit & Lifestyle Neue UAS-Zonen: Was Drohnenpiloten jetzt wissen müssen

Neue UAS-Zonen: Was Drohnenpiloten jetzt wissen müssen

Drohne in Graz fliegen

Am 15. Mai 2025 trat in Österreich eine umfassende Änderung der Luftverkehrsregeln (LVR 2014) in Kraft. Für Drohnenpilot:innen bringt die Novelle klare Vorgaben – denn die bisherigen Sicherheits- und Flugverbotszonen werden durch sieben geografische UAS-Gebiete ersetzt.

Diese Neuerung betrifft auch den Drohnenbetrieb in Graz unmittelbar. Wer hier fliegt, muss die neuen Regeln gut kennen – denn Verstöße können teuer werden.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Sicherheitszonen heißen jetzt „Flugplatzzonen“ und wurden neu definiert.
  • Der bisher pauschale 2,5-km-Schutzradius rund um Hubschrauberlandeplätze entfällt. Stattdessen gelten individuelle Zonenradien.
  • In Kategorie-2-Zonen (z. B. rund ums LKH Graz) darfst Du nur außerhalb der Betriebszeiten fliegen – oder mit einer gültigen Specific-Bewilligung.
  • Die neuen Zonen sind in der dronespace.at-Karte abrufbar – eine Flugvorbereitung ist gesetzlich verpflichtend.
  • Zuständige Genehmigungsstelle ist in fast allen Fällen die Austro Control GmbH.
Kontrollzone Flughafen Graz
Kontrollzone Flughafen Graz

Übersicht der 7 geografischen UAS-Kategorien

Kategorie Zone Betriebsbedingungen
1 Modellflugplätze Flug mit Genehmigung gemäß Art. 16 der EU-VO 2019/947 erlaubt
2 Flugplätze ohne Flugplatzzone Betrieb außerhalb der Betriebszeiten oder mit Specific-Bewilligung erlaubt
3 Flugbeschränkungsgebiete (zivil) Betrieb nach den jeweils definierten Bedingungen (z. B. Gebiet Wien oder Rheindelta)
4 Kontrollzonen (CTR) Nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle
5 Flugplatzzonen (neu statt „Sicherheitszonen“) Nur mit Bewilligung der Austro Control (§ 18 Abs. 4)
6 Militärisch reservierte Bereiche Nur mit Zustimmung der örtlichen Militärflugleitung (§ 18 Abs. 8)
7 Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen Nur mit spezieller Bewilligung nach § 24f Abs. 6 LFG

Diese Drohnenzonen in Graz musst Du kennen

Im Raum Graz wurden mehrere Zonen neu klassifiziert. Das betrifft unter anderem:

Zone Ort Kategorie Einschränkung
LOWG Flughafen Graz Kategorie 5 Betrieb nur mit Bewilligung
LOGH / LOGU LKH & UKH Graz Kategorie 2 Nur außerhalb Betriebszeiten oder mit Genehmigung
LOGZ / LODG Kinderklinik & Südwest Kategorie 2 Strikte Flugzeitenregeln

Diese Zonen wurden präzisiert und sind deutlich kleiner als früher – aber gesetzlich bindend.

Wo darfst Du noch fliegen?

Besitzt Du eine C0-Drohne unter 250 g wie die DJI Mini Pro 4 (🛒 Preis & Infos auf Amazon ansehen), darfst Du in Graz in vielen Bereichen relativ frei fliegen, wenn du nicht höher als 30 m AGL (Above Ground Level) fliegst – z. B.:

  • In Parkanlagen, Feldern oder Siedlungsrändern, außerhalb von Flugplatzzonen.
  • Nicht über Menschenansammlungen oder Einsatzorte.
  • Nicht während der Betriebszeiten von Spitälern oder Flughäfen.
Wo in Graz Klasse C0 Drohne fliegen
Mit einer Drohne der Klasse C0 darfst du im orange markierten Bereich ohne Genehmigung unterhalb von 30 Metern fliegen (Voraussetzungen oben). In den rot markierten Bereichen verboten.

💡 Tipp: Du kannst Dir auf www.dronespace.at jederzeit anzeigen lassen, wo welche Zone beginnt und was erlaubt ist.

Das musst Du vor jedem Flug beachten

Damit Dein Drohnenflug sicher und legal bleibt – insbesondere mit einer C0-Drohne (<250 g) – solltest Du Folgendes beachten:

Zonen prüfen: Kontrolliere vor jedem Start die aktuellen geografischen UAS-Zonen auf dronespace.at.
Betriebszeiten beachten: Flüge rund um Spitäler oder Flughäfen (z. B. Flughafen Graz, LKH Graz) sind meist nur außerhalb der Betriebszeiten oder mit Genehmigung erlaubt.
Fliege in Sichtweite: Du musst die Drohne jederzeit direkt sehen können – Fernsteuerung per Kamera (FPV) ist nur mit Begleitperson erlaubt.
Abstand halten – mit Augenmaß:

  • Für C0-Drohnen gilt kein fixer Mindestabstand von 50 m zu Menschen, Gebäuden oder Straßen.
  • Aber: Du darfst niemanden gefährden oder belästigen. Flieg nicht über Menschenansammlungen und halte bei belebten Plätzen oder engen Gassen einen sicheren Abstand.
    Datenschutz beachten: Wenn Deine Drohne eine Kamera hat, gelten die Vorschriften der DSGVO – insbesondere bei Aufnahmen in Wohngebieten.
    Keine Genehmigung nötig: Eine Registrierung oder ein Drohnenführerschein ist für C0-Drohnen nur erforderlich, wenn sie Kameras oder Sensoren zur Datenerfassung tragen.

Fazit: Mehr Klarheit, aber auch mehr Verantwortung

Die neue Regelung bringt für Drohnenpilot*innen in Graz mehr Transparenz, aber auch mehr Eigenverantwortung. Wer die Karten nutzt und sich rechtzeitig informiert, kann legal und sicher fliegen – auch in einem komplexen urbanen Umfeld wie Graz.

Links zum Thema:

dronespace.at

ris.bka.gv.at

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