Am 15. Mai 2025 trat in Österreich eine umfassende Änderung der Luftverkehrsregeln (LVR 2014) in Kraft. Für Drohnenpilot:innen bringt die Novelle klare Vorgaben – denn die bisherigen Sicherheits- und Flugverbotszonen werden durch sieben geografische UAS-Gebiete ersetzt.
Diese Neuerung betrifft auch den Drohnenbetrieb in Graz unmittelbar. Wer hier fliegt, muss die neuen Regeln gut kennen – denn Verstöße können teuer werden.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Sicherheitszonen heißen jetzt „Flugplatzzonen“ und wurden neu definiert.
- Der bisher pauschale 2,5-km-Schutzradius rund um Hubschrauberlandeplätze entfällt. Stattdessen gelten individuelle Zonenradien.
- In Kategorie-2-Zonen (z. B. rund ums LKH Graz) darfst Du nur außerhalb der Betriebszeiten fliegen – oder mit einer gültigen Specific-Bewilligung.
- Die neuen Zonen sind in der dronespace.at-Karte abrufbar – eine Flugvorbereitung ist gesetzlich verpflichtend.
- Zuständige Genehmigungsstelle ist in fast allen Fällen die Austro Control GmbH.
Übersicht der 7 geografischen UAS-Kategorien
Kategorie | Zone | Betriebsbedingungen |
---|---|---|
1 | Modellflugplätze | Flug mit Genehmigung gemäß Art. 16 der EU-VO 2019/947 erlaubt |
2 | Flugplätze ohne Flugplatzzone | Betrieb außerhalb der Betriebszeiten oder mit Specific-Bewilligung erlaubt |
3 | Flugbeschränkungsgebiete (zivil) | Betrieb nach den jeweils definierten Bedingungen (z. B. Gebiet Wien oder Rheindelta) |
4 | Kontrollzonen (CTR) | Nur mit Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle |
5 | Flugplatzzonen (neu statt „Sicherheitszonen“) | Nur mit Bewilligung der Austro Control (§ 18 Abs. 4) |
6 | Militärisch reservierte Bereiche | Nur mit Zustimmung der örtlichen Militärflugleitung (§ 18 Abs. 8) |
7 | Sicherheitszonen bei Militärflugplätzen | Nur mit spezieller Bewilligung nach § 24f Abs. 6 LFG |
Diese Drohnenzonen in Graz musst Du kennen
Im Raum Graz wurden mehrere Zonen neu klassifiziert. Das betrifft unter anderem:
Zone | Ort | Kategorie | Einschränkung |
---|---|---|---|
LOWG | Flughafen Graz | Kategorie 5 | Betrieb nur mit Bewilligung |
LOGH / LOGU | LKH & UKH Graz | Kategorie 2 | Nur außerhalb Betriebszeiten oder mit Genehmigung |
LOGZ / LODG | Kinderklinik & Südwest | Kategorie 2 | Strikte Flugzeitenregeln |
Diese Zonen wurden präzisiert und sind deutlich kleiner als früher – aber gesetzlich bindend.
Wo darfst Du noch fliegen?
Besitzt Du eine C0-Drohne unter 250 g wie die DJI Mini Pro 4 (🛒 Preis & Infos auf Amazon ansehen), darfst Du in Graz in vielen Bereichen relativ frei fliegen, wenn du nicht höher als 30 m AGL (Above Ground Level) fliegst – z. B.:
- In Parkanlagen, Feldern oder Siedlungsrändern, außerhalb von Flugplatzzonen.
- Nicht über Menschenansammlungen oder Einsatzorte.
- Nicht während der Betriebszeiten von Spitälern oder Flughäfen.
💡 Tipp: Du kannst Dir auf www.dronespace.at jederzeit anzeigen lassen, wo welche Zone beginnt und was erlaubt ist.
Das musst Du vor jedem Flug beachten
Damit Dein Drohnenflug sicher und legal bleibt – insbesondere mit einer C0-Drohne (<250 g) – solltest Du Folgendes beachten:
✅ Zonen prüfen: Kontrolliere vor jedem Start die aktuellen geografischen UAS-Zonen auf dronespace.at.
✅ Betriebszeiten beachten: Flüge rund um Spitäler oder Flughäfen (z. B. Flughafen Graz, LKH Graz) sind meist nur außerhalb der Betriebszeiten oder mit Genehmigung erlaubt.
✅ Fliege in Sichtweite: Du musst die Drohne jederzeit direkt sehen können – Fernsteuerung per Kamera (FPV) ist nur mit Begleitperson erlaubt.
✅ Abstand halten – mit Augenmaß:
- Für C0-Drohnen gilt kein fixer Mindestabstand von 50 m zu Menschen, Gebäuden oder Straßen.
- Aber: Du darfst niemanden gefährden oder belästigen. Flieg nicht über Menschenansammlungen und halte bei belebten Plätzen oder engen Gassen einen sicheren Abstand.
✅ Datenschutz beachten: Wenn Deine Drohne eine Kamera hat, gelten die Vorschriften der DSGVO – insbesondere bei Aufnahmen in Wohngebieten.
✅ Keine Genehmigung nötig: Eine Registrierung oder ein Drohnenführerschein ist für C0-Drohnen nur erforderlich, wenn sie Kameras oder Sensoren zur Datenerfassung tragen.
Fazit: Mehr Klarheit, aber auch mehr Verantwortung
Die neue Regelung bringt für Drohnenpilot*innen in Graz mehr Transparenz, aber auch mehr Eigenverantwortung. Wer die Karten nutzt und sich rechtzeitig informiert, kann legal und sicher fliegen – auch in einem komplexen urbanen Umfeld wie Graz.
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