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Neue Richtlinien für städtische Wohnungsvergabe in Graz

200 neue städtische Wohnungen 2022 in Graz. Neue Richtlinien sollen für einfacheren Zugang zu Gemeindewohnungen in Graz sorgen. Mieten bleiben in den städtischen Wohnungen eingefroren.

Wohnungsvergabe Gemeindewohnung Graz

Die Stadt Graz verfügt über 4350 Gemeindewohnungen und mehr als 7000 so genannte Übertragungswohnungen, für die ein Einweisungsrecht besteht.

Durch die in der vergangenen Periode unter dem ehemaligen Bürgermeister Nagl  eingeführten Regelung, dass lediglich Personen, die bereits seit mindestens fünf Jahren in Graz leben, um eine Wohnung ansuchen können, war der Zugang laut Bürgermeisterin Kahr äußerst restriktiv.

Änderung der Richtlinien für die Zuweisung von Gemeindewohnungen sowie die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten

  • Ab 1. April 2022 reicht ein Jahr Hauptwohnsitz bzw. auch ein einjähriges Beschäftigungsverhältnis in Graz, um eine Grazer Gemeindewohnung beantragen zu können.
  • Der Kreis der für eine Gemeindewohnung in Frage kommenden Personen wird auch auf Asylberechtigte mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in Österreich ausgedehnt.
  • Es entfällt der bisher geforderte mindestens 2-jährige gemeinsame Hauptwohnsitzes bei miteinziehenden Personen
  • Einkommensgrenze bei der Punktvergabe für Einpersonenhaushalte wird angehoben.
  • Sonderwartezeit wird von 2 Jahren auf 1 Jahr verringert.

In einem Pressegespräch stellten Bürgermeisterin Elke Kahr in ihrer Funktion als Wohnungsstadträtin, Gerhard Uhlmann (Geschäftsführer Wohnen Graz) und Eveline Würger (Referentin für Wohnungsangelegenheiten) diese Neuerungen im Bereich der Grazer Gemeindewohnungen vor.

Mieten sollen leistbar bleiben

Ziel dieser Maßnahme sei es, dass wesentlich mehr Personen in Graz die Voraussetzungen für eine Gemeindewohnung erfüllen sollen. Somit erhöhe sich der Wohnversorgungsgrad mit leistbaren und qualitativ hochstehenden städtischen Wohnungen.

Verbesserungen gibt es auch für junge Paare und Studierende. Der Kreis der Berechtigten wird auf EU-daueraufenthaltsberechtige Drittstaatsangehörige ausgedehnt. Damit soll der demografischen Entwicklung in der Universitätsstadt Graz Rechnung getragen werden. Die Zahl der studierenden daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen steigt stetig.

Graz verfügt mit den neuen Richtlinien über eine der modernsten Regelungen aller größeren Städte in Österreich. Wir bauen auch das Angebot aus, in diesem Jahr kommen 200 neue Wohnungen hinzu.

so Bürgermeisterin Elke Kahr.

Wohnungsbestand der Stadt Graz
Wohnungsbestand der Stadt Graz. Quelle graz.at

Keine Mieterhöhung in städtischen Wohnungen

In den Gemeindewohnungen, die sich im Besitz der Stadt befinden, wird die im April anstehende Indexerhöhung um 6 % ausgesetzt. Das ist in den Übertragungswohnungen zwar nicht möglich, allerdings gilt auch dort die Mietzinszuzahlung. Dadurch werde gewährleistet, dass niemand mehr als ein Drittel des Einkommens für Wohnkosten ausgegeben werden muss.

Dadurch sollen die Mieter:innen entlastet werden, die durch steigende Energiepreise großem finanziellen Druck ausgesetzt sind. „Es gibt sehr viele Wohnungen in Graz, aber zu wenig leistbaren Wohnraum“, betonte auch Wohnen-Graz-Geschäftsführer Gerhard Uhlmann.

Viele Mieter:innen von Gemeindewohnungen würden ohnedies durch Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit oder sonstige wirtschaftliche und finanzielle Folgen der Pandemie und des Krieges in der Ukraine wie beispielsweise massiv steigende Lebensmittel- und Energiekosten, bereits extrem belastet.

Städtischer Kautionsfonds wird ausgeweitet

Bei allen, die am privaten Wohnungsmarkt fündig geworden sind, sich aber die Einstiegskosten nicht leisten können, greift der Kautionsfonds. Dieser beträgt maximal 1000 Euro. Bezogen kann diese Unterstützung von Österreicher:innen, EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörigen werden, künftig aber auch von Inhaberinnen und Inhabern eines Konventionspasses und subsidiär Schutzberechtigten. Damit werde auch auf die aktuelle Flüchtlingsproblematik durch den Krieg in der Ukraine reagiert.

Mittlerweile hat auch das Land Steiermark einen ähnlichen Fonds eingeführt, bei dem der Betrag allerdings in kleinen Raten rückzahlbar ist. Bei der Stadt Graz geht das Geld direkt an den Vermieter und wird vom Mieter nach neuerlichem Wohnungswechsel an die Stadt zurückgezahlt.

Eveline Würger, Referentin für Wohnungsangelegenheiten im Büro der Bürgermeisterin, bestätigte die Bedeutung des Kautionsfonds. Damit würden zahlreiche Familien entlastet werden, die sonst keine Möglichkeit hätten, zu einer Wohnung zu kommen bzw. eine neue zu beziehen. Im Büro der Bürgermeisterin werden Woche für Woche etwa 50 bis 60 Wohnungen am privaten Wohnungsmarkt vermittelt.

Foto: Stadt Graz/Foto Fischer

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