Start Steiermark Bundesregierung stellt Mittel aus dem Katastrophenfonds bereit

Bundesregierung stellt Mittel aus dem Katastrophenfonds bereit

Finanzminister Brunner

Die aktuelle Unwettersituation und der anhaltend starke Regen treffen besonders den Süden Österreichs schwer. Vor allem in Kärnten, der Steiermark und im Südburgenland sind enorme Regenmengen gefallen, in vielen Gemeinden ist die Lage noch immer angespannt. Die Bundesregierung stellt finanzielle Mitteln aus dem Katastrophenfonds bereit.

Aus dem Katastrophenfonds stehen ausreichend finanzielle Mittel bereit. Für die Bundesregierung ist klar: Beim Wiederaufbau helfen wir rasch und unbürokratisch. Auch in den vergangenen Jahren konnten sich die Menschen auf die Unterstützung aus dem Katastrophenfonds verlassen, um die Beseitigung der Schäden zu finanzieren und die betroffenen Gebietskörperschaften rasch zu unterstützen. So hat der Bund auch bei den im Vorjahr entstandenen Hochwasser-Schäden in Kärnten massiv unterstützt. Aktuell gilt der Dank allen Hilfskräften, die für die Menschen im Süden unseres Landes im Einsatz sind.

so Finanzminister Magnus Brunner. Durch das Innenministerium werden laut Innenminister Gerhard Karner gegenwärtig Maßnahmen zur bundesländerübergreifenden Unterstützung vorbereitet. Die Hubschrauber des Innenministeriums sind verstärkt in den betroffenen Gebieten im Einsatz.

So kommen Betroffene zu Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds

Der Bund und das Land Steiermark stellen eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Schadensmeldung (Privatschadensausweis) erfolgt beim zuständigen Gemeindeamt oder online über das E-Governmentportal. Danach werden die einzelnen Fälle, entsprechend der Schadensart, von den zuständigen Abteilungen geprüft.

Zu beachten ist:

  1. Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.
  2. Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
  3. Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

Der Katastrophenfonds wirkt subsidiär. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden. Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie im Internet unter
www.agrar.steiermark.at. Das Antragsformular ist unter diesem Link abrufbar.

Die Schäden haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen und es kommen immer mehr Meldungen dazu. Als Landesregierung ist es uns daher wichtig, betroffene Steirerinnen und Steirer so gut es geht zu unterstützen.

so Landeshauptmann Christopher Drexler, Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang und Landesrat Hans Seitinger.

Foto: © BKA/Andy Wenzel

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