Start Freizeit & Lifestyle Trendsportgeräte: Was ist im Straßenverkehr erlaubt?

Trendsportgeräte: Was ist im Straßenverkehr erlaubt?

Trendsportgerät im Straßenverkehr Hoverboard

Trendsportgeräte verfügen über einen hohen Spaßfaktor und eröffnen für alle Altersgruppen neue Fortbewegungsmöglichkeiten. Diese Geräte bieten die Möglichkeit neue Bewegungsformen auszuprobieren und die eigene Geschicklichkeit zu verbessern. So erfreuen sich Hoverboards, E-Scooter und City Wheels großer Beliebtheit.

Bei der Vielfalt an neuen Trendsportgeräten herrscht aber oft Unklarheit darüber, was mit Trendsportgeräten erlaubt ist und was nicht.

Wichtig ist bei der Verwendung von Trendsportgeräten im Straßenverkehr laut Dr. Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht & Normen im KFV, dass man sich zu seiner eigenen Sicherheit an die Straßenverkehrsordnung hält und die Geräte nur auf Verkehrsflächen verwendet, auf welchen die Benützung des jeweiligen Geräts erlaubt ist.

Wo fahrzeugähnliches Kinderspielzeug erlaubt ist

Der überwiegende Teil der Trendsportgeräte, wie etwa Kickboards, Snakeboards, Skateboards und Tretautos, fällt unter diese Kategorie.

  • Mit diesen Geräten darf am Gehsteig und am Gehweg sowie in Fußgängerzonen und Begegnungszonen gefahren werden, sofern keine Gefährdung bzw. Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer besteht.
  • Auch in Wohnstraßen und Rollschuh- und Spielstraßen ist die Benützung erlaubt.

Kleinfahrzeuge, die vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmt sind

Dazu zählen unter anderem: Hoverboard, Einrad, City Wheel, E-Bikeboard, Micro-Scooter, E-Micro-Scooter und Elektro-Scooter. Für diese gelten die selben Regeln gelten wie für fahrzeugähnliches Kinderspielzeug.

Die Benützung von Hoverboards & Co im Straßenverkehr ist allen Kindern und Erwachsenen erlaubt. Kinder unter 12 Jahren müssen von einer zumindest 16-jährigen Begleitperson beaufsichtigt werden. Wenn das Kind einen Radfahrausweis besitzt, sinkt diese Grenze auf 10 Jahre. In Wohnstraßen gibt es generell kein Alterslimit.

Rollschuhe und Inlineskates: Damit dürfen im Ortsgebiet auch Radwege befahren werden, Radfahrstreifen aber nur im Ortsgebiet.

Trendsportgeräte oft in der Freizeit und am Weg in die Arbeit genutzt

Einer aktuellen KFV-Befragung unter rund 500 Personen, die zumindest fallweise ein Trendsportgerät benutzen, zufolge werden Inlineskates, Kickboards, Longboards und Skateboards vor allem in der Freizeit und zur sportlichen Betätigung verwendet. Scooter werden hingegen vergleichsweise häufig zum Einkaufen, am Arbeitsweg, aber auch zur Bewältigung der Strecke von daheim zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrs und retour verwendet.

Bei der Umfrage gaben aber unter den Inlineskatern ein Drittel zu, bei der Ausübung des Sports keine Schutzausrüstung zu tragen. Unter den Nutzern von Longboards verzichten nach eigener Angabe sogar 6 von 10 Personen auf jegliche Schutzausrüstung.

Foto: NeuPaddy / Pixabay

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