Start Graz Chronik Wiedereinführung der Maskenpflicht ab 24. März 2022

Wiedereinführung der Maskenpflicht ab 24. März 2022

Die 1. Novelle der COVID-19-Basismaßnahmen-Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht. Hier ein Überblick über die ab 24. März 2022 geltenden Regelungen in Österreich:

  • Grundsätzliche Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf sämtliche Innenbereiche.
  • Nachtgastronomie: Wahlmöglichkeit zwischen FFP2-Maske oder 3G-Nachweis
  • Zusammenkünfte mit mehr als 100 Teilnehmern: Zusammenkünfte in Innenbereichen mit Fixplätzen: FFP2-Maskenpflicht / Zusammenkünfte in Innenbereichen ohne Fixplätze: FFP2-Maskenpflicht oder 3G-Nachweis (Wahlmöglichkeit)
  • Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsort in geschlossenen Räumen, außer physischer Kontakt kann ausgeschlossen werden oder es gibt sonstige Schutzvorrichtungen (z. B. Trennwände)
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber in begründeten Fällen strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht.
  • 3-G-Nachweispflicht am Arbeitsort nur mehr zum Teil aufrecht (z. B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)

Links zum Thema:

Neue Quarantänebestimmungen in der Steiermark ab 24. März im Überblick

www.ris.bka.gv.at

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