Start Graz Chronik Strafen & Abschleppung bei verstellten Leitlinien

Strafen & Abschleppung bei verstellten Leitlinien

Taktile Leitlinien Graz Rad

Wer Orientierungshilfen für Sehbehinderte verstellt, muss nun mit Strafen und Abschleppung rechnen. In den vergangenen Wochen wurde Fahrräder, Mopeds und Autos,  die meist aus Gedankenlosigkeit auf den im Boden eingearbeiteten taktilen Leitlinien für blinde und sehbehinderte Menschen abgestellt wurden, vom Grazer Straßenamt verwarnt. Betroffene fanden eine gelbe Schleife auf dem Gefährt mit einer entsprechenden Information vor.

Seit der Bundesgesetzgeber diese wichtigen Orientierungshilfen durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter verschärften Schutz gestellt hat, drohen nun Konsequenzen in Form von Geldstrafen und der kostenpflichtigen Entfernung der Gefährte. Ab dieser Woche wird das Gelb durch Rot ersetzt: Rote Schleifen mit der entsprechenden Information bedeuten die Entfernung beziehungsweise Abschleppung mit finanziellen Konsequenzen:

  1. Ein widerrechtlich abgestelltes Fahrrad zieht gleich hohe Strafen wie ein falsch geparktes Auto nach sich. Die Höhe der Geldbuße orientiert sich am Vergehen und dessen Begleitumständen und können somit unterschiedlich ausfallen.
  2. Dazu kommt die Abschleppgebühr, die für ein Fahrrad 29,64 Euro sowie eine Lagergebühr von 1,78 Euro pro Tag bei der Firma Wuthe in der Triester Straße beträft.
  3. Dort können die Fahrräder gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, einer Meldebestätigung sowie einer Eidesstattlichen Erklärung, wonach der oder die Abholende auch tatsächlich Besitzer des Fahrrades ist, wieder ausgelöst werden.
  4. Abgeschleppte Räder werden mindestens zwei Monate lang aufbewahrt, danach gehen sie auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ins Eigentum der Stadt Graz über und können nicht mehr abgeholt werden

Taktile Leitlinien in Graz

Die taktilen Leitlinien werden seit 1994 in Graz eingesetzt. Sie sorgen in immer mehr Bereichen von Graz dafür, dass sich auch blinde und sehbehinderte Menschen selbstständig in der Stadt fortbewegen können. Leider werden diese immer wieder durch achtlos platzierte Barrieren oder Stolperfallen blockiert.

Nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Sonnenschirme von Gastgärten, Wühlkisten von Geschäften oder Werbeplakate dürfen keinesfalls auf diesen Tasthilfen abgestellt werden. Besondere Probleme mit achtlos verstellten Leitlinien wurden immer wieder vom Sonnenfelsplatz, dem Südtiroler Platz, dem Hauptplatz oder dem Bereich um den Hauptbahnhof gemeldet. Das soll nun durch die jetzt ohne weitere Vorwarnungen exekutierte Gesetzesverschärfung abgestellt werden.

Quelle/Foto: Stadt Graz

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