Start Graz Chronik Grünflächenfaktor in der Stadt Graz in Kraft

Grünflächenfaktor in der Stadt Graz in Kraft

Mit dieser Verordnung legt die Stadt nun fest, welches Mindestausmaß an unversiegelter Fläche bei jedem einzelnen Bauvorhaben berücksichtigt werden muss.

Grünflächenfaktor in Graz

Im Kampf gegen die Verbauung sowie die Versiegelung soll mit dem Grünflächenfaktor der Stadt Graz nun ein wirksames Instrument zur Verfügung stehen.

Die Festlegung des Grünflächenfaktors wurde am 6. Juli im Stadtsenat einstimmig angenommen und ist seit 19. Juli 2023 wirksam.

Was bedeutet der Grünflächenfaktor für Graz?

  • Der Grünflächenfaktor legt einen bestimmten Anteil an Grünfläche für jedes Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet fest: Zukünftig müssen beispielsweise Geschossbauten 60 Prozent der Gesamtfläche oder bei Baugebieten im Grüngürtel 80 Prozent unversiegelt sein (siehe unten Tabelle unten).
  • Bei Neu-, Um- und Zubauten im Bestand muss der Versiegelungsgrad verbessert werden.
  • Baumbonus: Es wird ein Bonussystem zur Berechnung des Grünflächenfaktors etabliert, das starke Anreize für die Baumerhaltung, die Pflanzung neuer Bäume, Dachbegrünung und Fassadenbegrünung schafft.
  • Wasserflächen mit Bodenanschluss (z.B. Naturteiche) wirken sich positiv auf die Bilanz aus, im Gegensatz zu Pools, die als versiegelte Fläche gelten.
Bereichstyp Grünflächenfaktor (Mindestmaß)
1. Altstadt und Vorstadt
2. Blockrandbebauung Der Grünflächenfaktor bezieht sich in diesem Bereichstyp auf die Hoffläche: 0,8
3. Straßenrandbebauung Bei einer Wohnnutzung von über 70% der Bruttogeschoßfläche: 0,6

Ab einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30% der Bruttogeschoßfläche: 0,4

4. Vororte mit Zentrumsfunktion 0,4
Bei ausschließlicher Wohnnutzung: 0,6
5. Geschoßbau 0,6
6. Wohnanlage und verdichteter Flachbau 0,6
7. Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe 0,7
8. Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb des Grüngürtels 0,6
9. Baugebiete im Grüngürtel 0,8
10. Betriebsgebiete 0,4
11. Öffentliche Einrichtungen 0,5
12. Entwicklungsgebiete Bei einer Wohnnutzung von über 70% der Bruttogeschoßfläche: 0,6

Ab einer gewerblichen Nutzung von mindestens 30% der Bruttogeschoßfläche: 0,4

13. Dorfgebiete 0,6

Stadtrat Manfred Eber, verantwortlich für die Bau- und Anlagenbehörde der Stadt, dazu:

Mit der Einführung des Grünflächenfaktors setzen KPÖ, Grüne und SPÖ wir ein zentrales Wahlversprechen um. Diese neue Verordnung ermöglicht es der Stadt Graz, aktiv gegen die Versiegelung vorzugehen und zu verhindern, dass Investoren aus reinem Profitinteresse Grünflächen bis zum letzten Quadratmeter zubetonieren können. Außerdem haben wir mit dem ‚Baumbonus‘ einen starken Anreiz geschaffen, damit bei Bauvorhaben Bäume erhalten bleiben und neue gepflanzt werden.

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