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Regierung führt Kinderkopftuch-Verbot ein

Mädchen ohne Kopftuch

Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das das Tragen eines islamischen Kopftuchs für Schülerinnen bis zur achten Schulstufe untersagt. Ziel sei es, Kinder in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und ihnen gleiche Chancen im Bildungssystem zu sichern. Grundlage bilden sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern.

Was das Gesetz vorsieht

Das Verbot betrifft alle öffentlichen und privaten Schulen und gilt für Mädchen unter 14 Jahren, also vor der Religionsmündigkeit. Eltern sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kopftuch nicht getragen wird. Bei Verstößen ist zunächst ein Gespräch zwischen Schulleitung, Schülerin und Eltern vorgesehen. Bei wiederholten Fällen werden Bildungsdirektion und Kinder- und Jugendhilfe eingebunden, im äußersten Fall drohen Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro.

Begleitende Maßnahmen

Die Regierung stellt klar, dass das Gesetz nicht nur ein Verbot darstellt, sondern Teil eines umfassenden Schutzkonzepts ist. Dazu gehören:

  • Gespräche mit Eltern, um Verantwortung und Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen
  • Programme zur Stärkung von Mädchen, damit sie selbstbewusst auftreten und sich gegen Druck behaupten können
  • Spezielle Projekte für Burschen, die Gleichberechtigung und respektvolles Verhalten fördern
  • Maßnahmen gegen sogenannte „Sittenwächter“, um externe Kontrolle und Druck auf Mädchen zu verhindern

Stimmen aus der Politik

Integrationsministerin Claudia Plakolm betont:
„Es geht um den Schutz von Kindern und um gleiche Chancen für alle Mädchen in Österreich. Ein achtjähriges Mädchen gehört nicht unter ein Kopftuch. Ein Kind soll spielen, klettern, träumen, lernen und sich bewegen – nicht sexualisiert und religiös verschleiert werden. Wir wollen, dass Mädchen in unserem Land frei, sichtbar und selbstbewusst aufwachsen können.“

SPÖ-Klubobmann Philip Kucher erklärt:
„Jeder Schritt Richtung Selbstbestimmung von Frauen musste immer gegen Widerstände erkämpft werden. Ob Kinderkopftuchzwang oder radikale Abtreibungsgegner, ich bin nicht bereit, Fragen der Gleichstellung neu zu diskutieren. Österreich ist ein freies Land, in dem alle Kinder alle Chancen haben sollen. Schulen sollen ein Ort des ungestörten Lernens und Entfaltens sein. Die einzige Pflicht, die in der Schule gelten sollte, ist die Schulpflicht.“

Auch NEOS-Klubobmann Yannick Shetty unterstützt das Gesetz:
„Frühzeitige geschlechtsspezifische Zuschreibungen können die Entwicklung und Integration junger Mädchen stark einschränken. Ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige unterstützt die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und verhindert soziale Rollenzuschreibungen. Dadurch entsteht ein schulisches Umfeld, in dem sich Mädchen frei und selbstbestimmt entfalten können.“

Zur Untermauerung verweist Shetty auf eine Studie aus Frankreich (Éric Maurin und Nicolás Navarrete, 2023), die nahelegt, dass ein solches Verbot die schulischen Leistungen muslimischer Mädchen verbessert und integrationsfördernd wirkt.

Foto: Symbolbild

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