Die Bundesregierung will dem Geschäftsmodell sogenannter Besitzstörungsklagen ein Ende setzen. Immer häufiger mussten Autofahrerinnen und Autofahrer hohe Gebühren zahlen, wenn sie kurz auf Privatgrund parkten oder nur wenden wollten. Justizministerin Anna Sporrer kündigte nun ein Gesetz an, das diesen Praktiken die Grundlage entziehen soll.
Missbrauch unterbinden
Künftig soll im Rechtsanwaltstarif die Berechnungsbasis gesenkt werden. Damit lohnt es sich für Kläger nicht mehr, ungerechtfertigt mit Verfahren zu drohen. Zudem soll der Oberste Gerichtshof künftig Grundsatzentscheidungen treffen, um österreichweit einheitliche Regeln zu schaffen. „Wir wollen das Recht auf Besitz schützen, aber die Abzocke stoppen“, sagte Sporrer. Sie riet Betroffenen, im Falle einer Zahlungsaufforderung zunächst die Arbeiterkammer oder Automobilclubs einzuschalten, bevor sie zahlen.
Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer forderte ein Ende solcher Geschäftspraktiken. „Unsere Rechtsordnung soll Menschen schützen und nicht für Profit missbraucht werden“, erklärte er. Neben den Besitzstörungsklagen will die Regierung auch Serienabmahnungen – etwa im Bereich Urheberrecht oder Datenschutz – genauer prüfen, da diese besonders Vereine treffen.
Breite Zustimmung
NEOS-Klubobmann Yannick Shetty begrüßte die angekündigten Maßnahmen: „Fälle ohne Schaden werden von großen Kanzleien genutzt, um Menschen einzuschüchtern. Damit ist jetzt Schluss.“ Er sprach von einem wichtigen ersten Schritt, um Betroffene vor überzogenen Forderungen zu schützen.
Die zum Teil sogar strafrechtlich bedenklichen Drohungen belasten das berechtigte Instrumentarium des Besitzschutzes und haben sich mancherorts zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt. Den zum Teil unverschämten Forderungen muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.
so Martin Hoffer, ÖAMTC-Chefjurist.