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Neue Erkenntnisse im Fall angeblicher Scheinehe

Politik Kunasek Land Steiermark

Nach einem Bericht der Kronen Zeitung sorgt eine vermeintliche Scheinehe im Großraum Graz für politische und behördliche Konsequenzen. Der Fall betrifft einen Mann aus Afghanistan, der laut Medienangaben für seine Frau ein Visum beantragt hatte, obwohl die Fremdenpolizei vor einer möglichen „Aufenthaltsehe“ gewarnt hatte.

Wie das Land Steiermark nun mitteilte, handelt es sich bei dem Mann nicht um einen anerkannten Asylberechtigten, sondern um einen subsidiär Schutzberechtigten. Damit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Familienzusammenführung. Nach Bekanntwerden dieses Umstands informierte die Landesverwaltung umgehend die österreichische Botschaft in Islamabad, dass für die Frau kein Visum ausgestellt werden darf.

Landeshauptmann Kunasek verlangt Aufklärung

Landeshauptmann Mario Kunasek reagierte unmittelbar und ordnete eine umfassende Prüfung an. „Ich erwarte mir, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird. Es muss klar sein, wie es zu dieser Situation kommen konnte“, betonte Kunasek. Asylmissbrauch müsse konsequent verhindert werden. Zudem forderte er, mögliche weitere Fälle dieser Art genau zu untersuchen.

Die Kronen Zeitung hatte zuvor berichtet, dass ein Flüchtling seine spätere Ehefrau über das Internet kennengelernt und sie nur einmal per Videoanruf gesehen haben soll. Trotz der Warnung der Grazer Fremdenpolizei sei die Ausstellung eines Aufenthaltstitels erfolgt.

Das Innenministerium kündigte ebenfalls an, die Abläufe in der steirischen Landesverwaltung zu prüfen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass alle Entscheidungen im Einklang mit dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz getroffen wurden.

Foto © Büro LH Kunasek/Petra Mitteregger

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