Start Wohnen Neues Maklergesetz: Mieter müssen Maklerprovision nicht mehr zahlen

Neues Maklergesetz: Mieter müssen Maklerprovision nicht mehr zahlen

Maklerprovision für Mieter fällt. Künftig sollen jene Personen die Maklergebühr bezahlen, die den Makler beauftragen. Für Vermieter:innen werde es nach Inkrafttreten der Novelle eine Übergangsfrist von sechs Monaten geben. Die Änderungen im Maklergesetz sollen nächstes Jahr wirksam werden.

Maklerprovision

Schon seit Jahren fordern die Grünen und Einrichtungen wie Mietervereinigung und Arbeiterkammer, dass die Maklerprovision von demjenigen bezahlt werden soll, der den Makler beauftragt. Das sind im Regelfall die Vermieterinnen und Vermieter. Eine Neuregelung im Maklergesetz könnte Mieter:innen bei Neuanmietungen nun zwei Monatsmieten an Maklerprovision ersparen.

Wer den Makler beauftragt, der zahlt die Maklergebühren

Heute wurde die geplante neue Regelung für Maklergebühren von Justizministerin Alma Zadić (Grüne),  ÖVP-Staatssekretärin Claudia Plakolm und den Abgeordneten Nina Tomaselli (Grüne) und Johann Singer (ÖVP) vorgestellt.

Wenn eine Wohnung irgendwo öffentlich beworben ist, ist jedenfalls nicht der oder die Mieterin provisionspflichtig.

so Tomaselli.

Die Ankündigung des sogenannten „Bestellerprinzips“ bei Maklergebühren für Mieterinnen und Mieter ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einführung des Bestellerprinzips darf nicht die einzige Maßnahme der Bundesregierung beim Wohnen bleiben. Es gibt in vielen Punkten dringenden Handlungsbedarf, vom Aussetzen der drohenden Mieterhöhung über das Aus von Befristungen bis zu einem fairen Mietrecht mit echten Preisobergrenzen für alle.

kommentiert Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs. Vordringlich sei angesichts der enormen Teuerungswelle in Österreich das Aussetzen der im April anstehenden Mieterhöhung. Damit könnten mehr als eine Million Menschen vor Mehrkosten bewahrt werden.

Im April sollen die Richtwert- und Kategoriemieten steigen. Die Arbeiterkammer hat berechnet: plus 5,85 Prozent bei Richtwert- und plus 5,47 Prozent bei Kategoriemieten. Das hieße für mehr als eine Million Mieter:innen insgesamt rund 140 Millionen Euro mehr an Miete im Jahr zahlen.

Ablehnung kommt vom österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) und die WKO Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder.

WKO: Wohnungssuche wird erschwert – monatelange Leerstände befürchtet

Das Bestellerprinzip ruiniere Arbeitsplätze und erschwere die Wohnungssuche. Georg Flödl, Präsident des ÖVI:

Die österreichische Politik hat offenbar eine rosarote Brille auf, wenn sie sich den deutschen Immobilienmarkt ansieht, auf dem das Bestellerprinzip seit mehreren Jahren umgesetzt ist. Der Vormieter wird zum neuen Makler, weil er sich auf Suche nach einem Nachmieter begibt, um selbst eine Ablöse zu lukrieren. Der Markt wird intransparenter, weil all diese Objekte nicht mehr professionell aufbereitet und angeboten werden. Das sichtbare Angebot wird deutlich sinken.

Der ÖVI geht davon aus, dass vor allem die Beratungsleistung des Maklers gegenüber dem Interessenten in Zukunft wegfallen wird. Der Makler könne ja weiterhin einen kostenfreien Maklervertrag mit dem Interessenten abschließen und als Doppelmakler tätig sein. Anton Holzapfel, ÖVI Geschäftsführer und Maklerrechtsexperte hält eine solche Vorgangsweise für nicht realistisch. Der Makler werde sich auf seine Rolle als einseitiger Interessenvertreter des Vermieters zurückziehen, wenn er nur noch vom Vermieter beauftragt wird.

Die geplante Streichung der Mieterprovision wird tausende Arbeitsplätze vernichten und nimmt hunderten Immobilienmaklerunternehmen die Existenz. Die Vermieter werden Makler künftig nicht kostenpflichtig beauftragen, denn für sehr gefragte und vor allem für gesetzlich preisgeregelte Wohnungen wäre das nicht kostendeckend.

so der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, Michael Pisecky. In Deutschland würden Mieter sich zwar die Provision ersparen, aber immer schwerer Wohnungen finden. Über Nacht seien mit Einführung des Bestellerprinzips 40 Prozent des Wohnungsangebotes von den öffentlich zugängigen Internetportalen verschwunden.

Laut Pisecky verlören Mieter den rechtlichen Schutz, weil sie nicht mehr von professionellen Maklern betreut werden, sondern in vielen Fällen direkt mit den Vormietern verhandeln. Er gehe davon aus, dass man Vormietern dann wie in Deutschland oft illegale Ablösen zahlen müsste, um zu einer Wohnung zu kommen: Der Vermieter hätte keine Kosten und keine Leerstandzeit, der Altmieter freue sich und der Neumieter zahle mehr als bisher.

Laut WKO sind 96 Prozent der Betriebe in der Branche Kleinunternehmen, die so einen Eingriff nur sehr schwer verkraften und Mitarbeiter kündigen müssten. Dazu komme in weiterer Folge Unternehmen und deren Mitarbeiter aus mit der Immo-Wirtschaft eng verbundenen Bereichen, etwa Medien, Werbung und IT-Services.

Link zum Thema:

www.ris.bka.gv.at – Maklergesetz, Fassung vom 22.03.2022

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