Start Graz Chronik Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in Graz verordnet

Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in Graz verordnet

1.001 Zigarettenstummeln allein im Stadtpark. Geldstrafen bis zu 1.000 € möglich.

Grazer Kinderspielplätze rauchfrei
  • Das Rauchverbot gilt für alle öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen und –flächen in Graz, die im Eigentum der Stadt Graz stehen oder von dieser verwaltet werden.
  • Vom Rauchverbot sind neben den Spielflächen und der Spielgeräte auch die Wege- Pflanzungs- und Rasenflächen, sowie sonstige Einrichtungen, Tische, Bänke und Stühle erfasst.
  • Die Kontrolle erfolgt durch die Ordnungswache.
  • Beim ersten Vergehen werden Organstrafen von 30 Euro verhängt. Bei wiederholten Verstößen droht ein Verfahren und Geldstrafen bis zu 1.000 Euro sind möglich.
  • Die Regelung für das Rauchverbot auf Grazer Kinderspielplätze tritt mit 22. Juli 2020 in Kraft.

Seit ich Jugend- und Familienstadtrat sein darf, ist mir diese Thematik besonders wichtig. Seit Jahren wurde darüber diskutiert, vor allem zwischen den Juristen. Gleichzeitig haben sich unzählige Eltern und Kinder, sowie auch das Kinderbüro an mich gewandt. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir in dieser Woche im Gemeinderat beschließen werden, dass die Grazer Kinderspielplätze rauchfrei werden.

so Stadtrat Kurt Hohensinner zum Rauchverbot auf Grazer Kinderspielplätzen.

Rauchverbot mittels Ortspolizeilicher Verordnung in den Gemeinderat eingebracht

Stadtrat Hohensinner Rauchverbot Kinderspielplätze
Verena Ennemoser, Leiterin des Präsidialamts der Stadt Graz, die Grazer Kinderbürgermeistern Lea, Luis und Lucia, Jugend- und Familienstadtrat Kurt Hohensinner und Karlheinz Kornhäusl (Arzt und Bundesrat).

Derartige Verordnungen kann die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich erlassen, wenn sie der Beseitigung von Missständen dienen, die das Gemeinschaftsleben stören und beeinträchtigen. Im konkreten Fall wurde der Missstand umfassend dokumentiert. So war vor allem das Grazer Kinderbüro in diesem Zusammenhang sehr aktiv.

Zigarettenstummel-Zählaktion im Stadtpark-Spielplatz

Im vergangenen Jahr wurde dazu eine Zigarettenstummel-Zählaktion im Stadtpark-Spielplatz durchgeführt. Nach nur kurzer Zeit hatten die Kinder 1.001 Zigarettenstummeln aufgesammelt.

Es geht hier nicht nur um das Rauchen an sich, sondern vor allem auch um die Zigarettenreste. Kinder ahmen die Großen nach und stecken sich die Kippen in den Mund. In diesen stecken dann bis zu 250 unterschiedliche Giftstoffe.

erklärt Kinderparlament-Projektleiterin Heidi Richter-Jursitzky.

Anmerkung der Redaktion: Im letzten Jahr zählten wir selbst am Spielplatz im Park Eggenberg besonders im Bereich der Sitzbänke viele Zigarettenstummel. Wir machten damals das Joanneum auf diesen Missstand aufmerksam. Nach der Renovierung des dortigen Spielplatzes und der Eröffnung im Frühling 2020 fanden wir glücklicherweise bei unserer Stichprobe keinen einzigen Zigarettenstummel. Dennoch bleibt hier das Problem bestehen, weil der Park Schloss Eggenberg (noch) nicht unter das Rauchverbot fällt, weil dieser nicht in öffentlicher Hand der Stadt Graz sondern vom Joanneum.
Hier wird es höchste Zeit, dass auch das Rauchverbot von Institutionen und bei Kinderspielplätzen in privater Hand übernommen wird.

Auch die Holding Graz, als zuständige Stelle für die Spielplatz-Reinigung, hat gerade in den vergangenen Jahren verstärkt Beschwerden aus der Bevölkerung wahrgenommen. Außerdem verursachen die Zigarettenstummel einen enormen zeitlichen Reinigungsaufwand, nachdem diese nur händisch aufgesammelt und entfernt werden können. Oft finden sich die Zigarettenstummel laut Berichten der Holding dabei auch in Sandkisten, in Ritzen von Spielgeräten oder im allgemeinen Bodenbereich. Deshalb befürwortet auch die Stadtreinigung ein solches Rauchverbot auf Kinderspielplätzen.

Tabakvergiftungen zählen zu den häufigsten Vergiftungen im Kindesalter

In Graz werden alle 1-2 Monate ein Kind stationär aufgenommen. Das muss wirklich ein, zwei Nächte im Spital bleiben, weil es einen Zigarettenstummel verschluckt hat. Und denen geht es mitunter wirklich schlecht, den Kindern. Das beginnt bei Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und sehr schnell rasenen Herzschlag durch das Nikotin.

so Karlheinz Kornhäusl, Arzt und Mandatar im Bundesrat beim Pressegespräch, der sich aktiv in Wien um eine Lösung bemüht:

Als Arzt, als Politiker, aber vor allem als zweifacher Vater ist mir dieser Schritt, den wir jetzt setzen wollen, ein Herzensanliegen. Es geht dabei nicht nur um eine Vorbildwirkung und Präventionsmaßnahme, sondern ganz wesentlich um die unmittelbare Gesundheit unser Kinder. Es kann nicht sein, dass wir als Eltern Angst haben müssen, dass Kleinkinder am Spielplatz herumliegende Zigarettenstummel in den Mund nehmen könnten oder gar verschlucken.

Hintergrund: Bis ein solcher Zigarettenstummel zersetzt ist, vergehen in der Regel 10 bis 15 Jahre.

Rauchverbot auf Kinderspielplätzen und -flächen: Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz

Gemäß Art. 118 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. 1/1930 (WV) in der Fassung BGBl. I 24/2020, und § 42 Abs. 1 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/1967 in der Fassung LGBl. 34/2020, wird verordnet:

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

  1. Diese Verordnung gilt für alle innerhalb des Grazer Stadtgebietes gelegenen öffentlich zugänglichen Kinderspielplätze und -flächen (im Folgenden kurz als Spielplätze bezeichnet), die im Eigentum der Stadt Graz stehen oder von dieser verwaltet werden.
  2. Spielplätze sind Flächen im Sinne des Abs. 1, die als Spielplätze gekennzeichnet sind. Sie umfassen neben den Spielflächen einschließlich etwaiger Spielgeräte auch die Wege, Pflanzungsund Rasenflächen sowie sonstige Einrichtungen und Baulichkeiten wie insbesondere Tische, Bänke und Stühle.
  3. Rauchen im Sinne dieser Verordnung ist das bewusste Einziehen von Tabakrauch in die Mundhöhle bzw. das bewusste Einatmen von Tabakrauch.

§ 2 Rauchverbot

Auf Spielplätzen ist das Rauchen verboten.

§ 3 Strafbestimmung

Die Nichtbefolgung des § 2 dieser Verordnung bildet eine Verwaltungsübertretung und wird nach § 42 Abs. 1 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. 130/1967 in der Fassung LGBl. 34/2020, mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro oder im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.

Foto: Stadt Graz/Fischer – Karlheinz Kornhäusl (Arzt und Bundesrat) und Jugend- und Familienstadtrat Kurt Hohensinner mit den Grazer Kinderbürgermeistern Lea, Luis und Lucia.

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