Start Graz Chronik Anmeldung zur behördlichen Freitestung wieder möglich

Anmeldung zur behördlichen Freitestung wieder möglich

Behördliche Freitestung Steiermark

Nachdem die Corona-Fallzahlen in der Steiermark weiterhin sinken, sind laut der Behörde auch wieder Testkapazitäten für Freitestungen nach fünftägiger Quarantäne und 48-stündiger Symptomlosigkeit vorhanden.

  • Die Anmeldung zu einer behördlichen Freitestung wird über die Website covid.stmk.gv.at ermöglicht.
  • Darüber hinaus besteht für die Bürger:innen die Möglichkeit, im Wege des Hochladens auf der vorgenannten Website, der Behörde negative Testzertifikate von „Österreich testet“ zur Anerkennung vorzulegen.
  • Auch das Magistrat Graz vergibt ab Montag, dem 11. April, wieder Termine zum behördlichen Freitesten.

Bild: Screenshot Land Steiermark

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