Die Stadt Graz lockert die Anfang September verhängten Einschränkungen bei Bestellungen und legt zugleich einen Fahrplan für neue Förderansuchen fest. Bestellungen sind für die Dienststellen des Magistrats ab sofort wieder möglich, allerdings nur unter klaren Voraussetzungen. Bei neuen Förderungen sollen die Fachabteilungen nun Prioritäten setzen. Entscheidungen sind für Mitte November vorgesehen.
Bereits beschlossene oder vertraglich zugesagte Förderungen waren nach Angaben der Stadt zu keinem Zeitpunkt von der vorübergehenden Förderpause betroffen.
Bestellungen wieder möglich – aber nur unter Auflagen
Die generelle Bestellsperre läuft damit in ihrer bisherigen Form aus.
Allerdings kehrt die Stadt noch nicht zum normalen Budgetvollzug zurück. Dienststellen dürfen neue Bestellungen derzeit nur tätigen, wenn sie für gesetzliche Aufgaben notwendig oder für die Aufrechterhaltung des inneren Dienstes unabdingbar sind.
Damit bleibt die Stadt bei freiwilligen und aufschiebbaren Ausgaben auf der Bremse.
Die Regelung soll einerseits sicherstellen, dass Verwaltung und gesetzliche Leistungen funktionieren. Andererseits will Graz verhindern, dass neue, nicht dringend notwendige Ausgaben die weiterhin angespannte Liquidität zusätzlich belasten.
Neue Förderansuchen werden nach Priorität gereiht
Auch für neue Förderungen gibt es nun einen konkreten Zeitplan.
Während der vorübergehenden Förderpause hatte die Stadt die Bearbeitung neuer Ansuchen gestoppt. Bereits beschlossene oder vertraglich zugesagte Förderungen und Subventionen liefen dagegen weiter.
Nun sollen die zuständigen Fachabteilungen entscheiden, welche neuen Förderungen für das restliche Jahr besonders wichtig sind.
Bis 9. Oktober 2026 können sie dafür priorisierte Listen übermitteln.
Anschließend will die Stadt die einzelnen Ansuchen anhand der verfügbaren Liquidität prüfen und einem strukturierten Entscheidungsverfahren unterziehen.
Das Ziel: Mitte November sollen entsprechende Beschlüsse im Stadtsenat möglich sein.
Damit bedeutet die neue Regelung allerdings noch keine generelle Freigabe sämtlicher neuer Förderungen. Vielmehr entscheidet die Stadt nach Priorität und finanziellen Möglichkeiten.
Was das für Vereine und Förderwerber bedeutet
Für Vereine, Initiativen und andere Förderwerber lassen sich daraus drei unterschiedliche Situationen ableiten.
- Bereits beschlossene Förderungen: Diese waren von der Pause nicht betroffen und sollen weiterhin ausbezahlt werden.
- Vertraglich zugesagte Förderungen: Auch sie laufen weiter.
- Neue, noch nicht beschlossene Förderansuchen: Diese werden nun priorisiert. Ob eine Förderung noch 2026 beschlossen werden kann, hängt damit sowohl von ihrer Einstufung durch die zuständige Fachabteilung als auch von der verfügbaren Liquidität ab.
Gerade für Organisationen, die bisher noch keine verbindliche Zusage haben, bleibt deshalb vorerst eine gewisse Unsicherheit bestehen.
Zusätzlicher Liquiditätsbedarf bei Sozialleistungen war Auslöser
Ausgangspunkt der Maßnahmen war ein unerwartet hoher kurzfristiger Finanzbedarf bei den gesetzlich geregelten Sozialleistungen.
Wie inzwischen bekannt wurde, rechnet die Stadt im Bereich des Steiermärkischen Behindertengesetzes mit rund 35,9 Millionen Euro zusätzlichen Auszahlungen.
Eine Prognose des zuständigen Referats hatte Mitte Juli zunächst einen zusätzlichen Bedarf von rund 32 Millionen Euro für den verbleibenden Teil des Jahres ausgewiesen. Später stieg die Hochrechnung weiter.
Als Ursachen nennt die Stadt unter anderem rückwirkende Nachzahlungen aufgrund erst später festgelegter Tagsätze sowie die Abarbeitung von Rückständen aus dem Jahr 2025.
Die Stadt geht dabei teilweise in Vorleistung. Ein Teil der gesetzlichen Sozialausgaben wird vom Land erst später refundiert. Dadurch entsteht insbesondere ein zeitliches Liquiditätsproblem.
Stadt und Land wollen Abläufe verbessern
Nun soll nicht nur die akute Finanzsituation bewältigt werden. Stadt Graz und Land Steiermark wollen auch untersuchen, wie sich ähnliche Situationen künftig früher erkennen lassen.
Gemeinsam mit der Gemeindeaufsicht des Landes sollen die administrativen und organisatorischen Abläufe bei gesetzlichen Sozialleistungen analysiert werden.
Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie Stadt und Land unterjährige Veränderungen früher austauschen und besser in der Liquiditätsplanung berücksichtigen können.
Damit reagiert die Stadt auch auf einen wesentlichen Punkt der bisherigen Aufarbeitung: Große zusätzliche Auszahlungen wurden erst im Laufe des Jahres in einer Größenordnung sichtbar, die kurzfristig finanzielle Gegenmaßnahmen notwendig machte.
Eber: „Situation ist angespannt“
Finanzstadtrat Manfred Eber sieht in der neuen Vereinbarung einen Weg, um das restliche Budgetjahr zu bewältigen.
Die Situation ist angespannt, aber wir haben heute einen klaren und verantwortungsvollen Weg für das restliche Jahr vereinbart. Jetzt kommt es darauf an, dass wir in der gesamten Stadtregierung sehr sorgsam mit den vorhandenen Mitteln umgehen und gemeinsam klare Prioritäten setzen. Wenn wir diese Linie konsequent verfolgen, können wir die aktuelle Situation bewältigen und Schritt für Schritt wieder auf einen geregelten Budgetpfad zurückkehren.
Die Formulierung zeigt allerdings auch: Von einer vollständigen Entspannung der Grazer Finanzlage kann derzeit noch keine Rede sein.
Hohensinner übt scharfe Kritik an der Finanzpolitik
Deutlich kritischer bewertet Kurt Hohensinner die Ergebnisse der Stadtregierungssitzung.
Der VP-Obmann und Stadtrat spricht von grundlegenden Fehlern in der Finanzplanung der vergangenen Jahre und fordert einen langfristigen Konsolidierungspfad.
Die heutige Sitzung hat einmal mehr gezeigt, wie desaströs die Finanzplanung der Stadt in den vergangenen Jahren war. Einige unserer Fragen konnten von der Finanzdirektion beantwortet werden. Kahr und Eber bleiben aber weiterhin vieles schuldig.
Hohensinner verweist zudem auf die Schuldenentwicklung und fordert eine neuerliche Prüfung sämtlicher größerer Investitionen, ein monatliches Budget- und Liquiditätsmonitoring sowie strukturelle Einsparungen.
Außerdem kritisiert er eine geplante Erhöhung der Parkgebühren und bezeichnet das Maßnahmenpaket als Belastung für die Grazer Bevölkerung.
Die vorliegende Mitteilung der Stadt zum weiteren Umgang mit Bestellungen und Förderungen enthält allerdings keine näheren Angaben zu Parkgebühren oder anderen Einnahmenmaßnahmen. Diese Punkte betreffen damit eine darüber hinausgehende politische Debatte über die geplante Budgetkonsolidierung.
Sondergemeinderat soll Finanzlage zum Thema machen
Nach Angaben von Hohensinner soll sich auch ein Sondergemeinderat in der kommenden Woche mit der Finanzlage beschäftigen.
Dort dürfte es nicht nur um die kurzfristige Liquiditätskrise gehen. Im Mittelpunkt werden voraussichtlich auch die längerfristige Schuldenentwicklung, Investitionen und die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen stehen.
Denn die aktuelle Liquiditätsspitze ist nur ein Teil des Problems.
Der bereits vor der aktuellen Krise vorgelegte Strategiebericht 2026 zeigt, dass Graz für die kommenden Jahre ohnehin mit einem beträchtlichen Konsolidierungsbedarf rechnet. Bis 2028 sollen Maßnahmen den operativen Saldo um 65 Millionen Euro verbessern. Bis 2031 könnte der notwendige Konsolidierungsumfang nach der damaligen Planung auf rund 115 Millionen Euro steigen.
































































