Start Graz Chronik Energieanbieter wollen Preisgarantien umgehen – Beschwerdeflut beim VKI

Energieanbieter wollen Preisgarantien umgehen – Beschwerdeflut beim VKI

Unternehmen wie der Gasanbieter Maxenergy kündigen Kunden und wollen sich ungünstigen Verträgen entledigen. Vermutlich viele TeilnehmerInnen der Energiekosten-Stop Aktion sind von Kündigungen betroffen. VKI prüft Vorgehen gegen Kündigungsschreiben mehrerer Energieanbieter.

Gaslieferung Energieanbieter

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist seit Ende Oktober mit massiven Beschwerden zu mehreren Energieanbietern wie Maxenergy konfrontiert. Konsumentinnen und Konsumenten beklagen, dass die Unternehmen bereits einige Monate nach Abschluss von Energielieferverträgen – trotz vereinbarter Preisgarantien – die Preise erhöhen wollen. Hintergrund für diese Maßnahmen sind offenbar die stark gestiegenen Großhandelspreise für Energie. Der VKI hält eine derartige Vorgangsweise für unzulässig und prüft rechtliche Schritte.

Aktuell zum Thema: Nicht eingehaltene Preisgarantien: VKI klagt Strom-Gas-Energieanbieter

Großhandelspreise für Strom und Gas sind heuer in Europa stark gestiegen

Die österreichischen Energieanbieter haben zum Großteil bisher abgewartet und die Preise nicht angepasst, nur wenige Anbieter haben in den letzten Monaten die Preise erhöht.

Derzeit gehen beim VKI zahlreiche Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten gegen mehrere Energieanbieter ein. Offenbar reagieren diese Energieunternehmen auf das geänderte Preisniveau des Großhandels und versuchen, bei ihren Kunden Preiserhöhungen durchzusetzen. In der Mehrzahl der Beschwerden geht es darum, dass die von den Energieanbietern in Aussicht gestellten Preisgarantien nicht eingehalten werden.

Änderungskündigungen bei easy green energy oder Enstroga

Manche Energieanbieter – wie die easy green energy GmbH & Co KG oder die Enstroga GmbH – versuchen laut VKI unter anderem, die zugesagten Preise mittels Änderungskündigung zu erhöhen und bieten dabei entsprechende neue – deutlich höhere Preise an. Diese sollen gelten, wenn der Preiserhöhung nicht widersprochen wird. Erfolgt ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung, soll nach Vorstellung der Energieanbieter das Vertragsverhältnis enden.

Maxenergy kündigt Kunden

Andere Energieanbieter – wie die Maxenergy Austria Handels GmbH – kündigen die Verträge nach Ablauf von 12 Monaten vor Ende der Preisgarantie und wollen sich damit der für sie ungünstigen Verträge entledigen. Beim VKI häufen sich die Beschwerden zu derartigen Problemfällen. Uns liegt ein Kündigungsschreiben von Maxenergy für einen Gasliefervertrag vor. Diese Mail wurde am Nationalfeiertag (!) verschickt:

Lieber XXXXX,
Du kennst uns als zuverlässigen und serviceorientierten Partner für Deine Energieversorgung und schenkst uns seit dem XXXXXX Dein Vertrauen. Dieses Vertrauen bedeutet für uns bei MAXENERGY auch Offenheit und Kostentransparenz gegenüber unseren Kunden, insbesondere bei der Zusammensetzung der Tarifkonditionen.
Durch eine vorausschauende Einkaufsstrategie und effizientes Wirtschaften ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen, auch trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, die Preise für unsere Kunden möglichst stabil und unter Marktniveau zu halten. Seit über einem Jahr steigen jedoch die Marktpreise enorm an. Die nebenstehende Abbildung zeigt eine extreme Preissteigerung von über 190 Prozent für Gas seit September 2020 auf Basis der Gaspreisindex Daten der Gasbörse Central European Gas Hub („CEGH“).

Aufgrund dieses erheblichen Preisanstiegs sind wir leider veranlasst, Deinen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit uns zu beenden. Nachdem wir Dich zu den aktuellen Konditionen leider nicht weiter beliefern können, kündigen wir hiermit den zwischen uns bestehenden Energiebelieferungsvertrag gemäß Ziff. 3.2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum XX.XX.XXXX. Danach werden wir Dich nicht mehr mit Energie beliefern. Bitte beachte, dass aufgrund der Marktprozesse Dein vom Netzbetreiber bestätigtes finales Vertragsende ggf. noch abweichen kann. Bitte denke daran, Deinem Netzbetreiber zum Vertragsende den aktuellen Zählerstand zu übermitteln.

VKI hält derartige Vorgangsweisen für unzulässig

und fordert die Energieanbieter auf, ihren Standpunkt zu überdenken. Verträge, bei denen eine Preisgarantie besteht, sind unverändert fortzuführen, und zwar jedenfalls bis zum Ende einer vereinbarten Preisgarantie. Änderungen von Energiepreisen sind nicht unvorhersehbar und kommen immer wieder vor. Sie können daher die aktuelle Vorgehensweise, die aus Sicht des VKI unzulässig ist, nicht rechtfertigen.

Es kann nicht sein, dass Energieanbieter zugesagte Preisgarantien nicht einhalten und die vereinbarten Preise vor Ablauf der Preisgarantie zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen möchten. Wir prüfen rechtliche Schritte und werden notfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

kritisiert Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Sind besonders Teilnehmer der Aktion Energiekosten-Stop von Kündigungen seitens Energieanbieter betroffen?

Im Fall des uns vorliegenden Kündigungsschreiben wandten wir uns an den VKI, da in dem Fall der Vertrag mit Maxenergy über die Energiekosten-Stop Aktion vom VKI vor einem Jahr abgeschlossen wurde. Wir erhielten diese Antwort:

Mit dem Wechsel haben Sie damals eine 12-monatige Mindestvertragslaufzeit (Bindefrist) und eine 18-monatige Preisgarantie abgeschlossen. Wir haben die Rückmeldung von einigen Konsument:innen erhalten, dass Maxenergy Kündigungsschreiben zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit versendet. (….) Diese Information ist für uns ebenso überraschend und entspricht nicht den Werten unserer Energiekosten-Stop Aktion. Wir möchten uns daher aufrichtig für dieses Vorgehen des Energielieferanten entschuldigen.

Im Falle von Maxenergy gibt der VKI in seinem Schreiben folgende Ratschläge:

  • Die Kündigung seitens Maxenergy erfolgt nach bzw. mit Ablauf Ihrer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit (Bindefrist). Der Stichtag ist im Kündigungsschreiben von Maxenergy vermerkt.
  • Je nachdem wann Ihre Bindefrist des Vertrages ausläuft, müssen Sie sich um einen neuen Versorger kümmern. Wir empfehlen den Wechsel zu einem neuen Lieferanten spätestens 3 Wochen vor dem Kündigungsstichtag zu veranlassen. Nach Abschluss des Vertrages mit Ihrem neuen Anbieter, kümmert sich dieser um alles Weitere. Lesen Sie nach Möglichkeit zum Wechselstichtag Ihren Zählerstand ab und übermitteln diesen an Ihren örtlichen Netzbetreiber.
  • Für die Suche nach einem neuen Anbieter verweisen wir Sie auf den Tarifkalkulator der Regulierungsbehörde E-Control. Bitte beachten Sie, dass Neukundenboni voreingestellt sind. Aufgrund der aktuellen Lage am Energiemarkt gibt es derzeit leider keine besonders große Auswahl an Tarifmöglichkeiten.
  • Ein Tarif ohne Mindestvertragslaufzeit (Bindefrist) ermöglicht es Ihnen den Energiemarkt zu beobachten und sobald sich die Lage beruhigt hat, bei Bedarf einen erneuten Anbieterwechsel zu veranlassen.
  • Sie können auch einen Tarif mit Preisgarantie abschließen. Solche Tarife gehen in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit (Bindefrist) einher.
  • Aufgrund der aktuellen Marktlage ist von einem Abschluss von Floater- oder Flextarifen eher abzuraten.
  • Wir sind ebenso mit einer neuen Runde Energiekosten-Stop am Start. Sie können sich gerne auch zur neuen Aktion auf unserer Webseite anmelden. Ein Wechsel wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 möglich sein. Sollten Sie an der neuen Aktion teilnehmen wollen, beachten Sie bitte dass eine etwaige Bindefrist bis ungefähr Ende September 2022 auslaufen muss. Für die laufende Aktion beobachten wir die Marktlage und informieren unsere Teilnehmer:innen über aktuelle Entwicklungen.

Aktuell sind die Großhandelspreise für Strom und Gas unter anderem aufgrund des weltweiten Wirtschaftswachstums und der damit einhergehenden hohen Nachfrage nach Energie auf einem seit der Liberalisierung noch nicht dagewesenen hohen Niveau. Diese Situation war in dieser Form nicht vorauszusehen. Es ist daher schwer, eine Aussage hinsichtlich einer kurzfristigen Entwicklung zu treffen. Mittel- bis langfristig sollte es allerdings wieder zu einer Beruhigung am Energiemarkt kommen. Fest steht jedenfalls, dass die aktuelle Lage am Energiemarkt für alle Markteilnehmer:innen sehr schwer ist.

Grundsätzlich halten wir eine Kündigung während einer laufenden Preisgarantie für unzulässig und werden mögliche rechtliche Schritte prüfen. Abschließend möchten wir uns nochmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Diese Vorgehensweise entspricht nicht dem Qualitätsanspruch für den unsere VKI Gemeinschaftstarife stehen.

Weitere Informationen zu Kündigungen durch Energieanbieter gibt es auf www.verbraucherrecht.at.

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