Start Graz Chronik Ab 17.11: Allgemeine FFP2-Maskenpflicht in der Steiermark

Ab 17.11: Allgemeine FFP2-Maskenpflicht in der Steiermark

Ausdehnung der Maskenpflicht auch in der Steiermark.

Alle Bundesländer, wie zuletzt auch Burgenland, Tirol und Vorarlberg, dehnen ihre Maskenpflicht aus. Die steirische Forderung nach bundeseinheitlichen Lösungen bleibt aufrecht.

Die Verordnung tritt mit 17. November 2021, 00:00 Uhr, in Kraft.

Damit gilt – unabhängig vom Impfstatus – für alle Personen:

  • In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht.
  • Das gilt auch für den Arbeitsplatz sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten, in denen beim Betreten und Verlassen des Lokals, als auch beim Gang auf die Toilette die FFP2-Maske zu tragen ist.
  • Auch besteht die Maskenpflicht in hoch frequentierten Bereichen in Beherbergungsbetrieben.

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