Mit 1. Juli 2026 wird der Online-Einkauf bei Anbietern außerhalb der Europäischen Union in vielen Fällen teurer. Für Kleinsendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro gilt künftig ein pauschaler EU-Zoll von drei Euro. Damit fällt eine bisherige Ausnahme weg, von der vor allem internationale Online-Plattformen und Händler aus Drittstaaten profitiert haben.
Betroffen sind Waren, die im Rahmen des Onlinehandels aus Nicht-EU-Staaten direkt an Konsumentinnen und Konsumenten in der Europäischen Union geliefert werden. Dazu zählen etwa Bestellungen aus China, den USA, Großbritannien oder der Schweiz. Besonders im Fokus stehen große Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress, über die in den vergangenen Jahren enorme Mengen an niedrigpreisigen Produkten in die EU gelangt sind.
Die neue Regelung bedeutet allerdings nicht, dass automatisch jedes Paket pauschal mit drei Euro belastet wird. Entscheidend ist die Ware beziehungsweise Warenposition innerhalb einer Sendung. Befinden sich in einem Paket mehrere unterschiedliche Produktkategorien, kann der Zoll mehrfach anfallen. Wer etwa eine Handyhülle, ein Ladekabel und ein Schmuckstück bestellt, muss mit insgesamt neun Euro Zoll rechnen. Werden dagegen mehrere gleichartige Waren bestellt, kann die Abgabe nur einmal anfallen.
Mit dem Pauschalzoll reagiert die Europäische Union auf den starken Anstieg von Kleinsendungen aus Drittstaaten. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro wurde ursprünglich für eine deutlich kleinere Zahl grenzüberschreitender Sendungen geschaffen. Durch den Boom des Onlinehandels ist sie jedoch zunehmend zu einem Wettbewerbsvorteil für außereuropäische Anbieter geworden. Während europäische Händler bei Importen, Produktsicherheit, Umweltstandards, Steuern und Konsumentenschutz umfangreiche Vorgaben erfüllen müssen, konnten viele Kleinsendungen aus Drittstaaten bislang zollfrei in den Binnenmarkt gelangen.
Für die Zollbehörden war die Entwicklung ebenfalls problematisch. Milliarden einzelne Kleinsendungen erschweren Kontrollen und erhöhen den Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Produkte in den europäischen Markt gelangen, die Sicherheits-, Kennzeichnungs- oder Verbraucherschutzvorgaben nicht erfüllen. Der neue Pauschalzoll soll daher nicht nur zusätzliche Einnahmen bringen, sondern auch ein erster Schritt sein, um den Onlinehandel aus Drittstaaten stärker in geordnete Zollverfahren einzubinden.
Die Maßnahme ist als Übergangslösung angelegt. Ab 2028 soll sie durch eine umfassendere Reform des EU-Zollsystems abgelöst werden. Geplant sind unter anderem ein europäischer Zoll-Datenhub, eine stärkere Verantwortung von Plattformen und einheitlichere Kontrollmöglichkeiten. Künftig sollen Plattformen und Händler, die Waren aus Drittstaaten direkt an EU-Kundinnen und -Kunden verkaufen, stärker als verantwortliche Importeure behandelt werden. Sie müssten dann die notwendigen Zolldaten bereitstellen, Abgaben leisten und stärker für die Einhaltung europäischer Regeln einstehen.
Für Konsumentinnen und Konsumenten wird die Änderung vor allem bei sehr günstigen Bestellungen spürbar. Ein Produkt um wenige Euro kann durch den Pauschalzoll deutlich teurer werden. Bei Sammelbestellungen aus mehreren Warenkategorien steigt der Aufschlag entsprechend. Die neue Abgabe betrifft jedoch nicht den gesamten Onlinehandel. Wer bei einem österreichischen Händler bestellt oder Ware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erhält, ist vom EU-Pauschalzoll grundsätzlich nicht betroffen. Entscheidend ist, ob die Ware aus einem Drittstaat in die EU eingeführt wird.
Kommt die Paketsteuer?
Nicht zu verwechseln ist der EU-Pauschalzoll mit der in Österreich diskutierten Paketsteuer. Während der Pauschalzoll eine EU-weite Zollmaßnahme auf Waren aus Drittstaaten ist, handelt es sich bei der Paketsteuer um eine nationale österreichische Abgabe auf Paket-Zustellungen im Versandhandel. Nach den bisherigen Plänen soll sie zwei Euro pro zugestelltem Paket beziehungsweise alternativ pro Bestellung betragen und große Versandhändler treffen, deren Versandhandelsumsätze in Österreich eine bestimmte Schwelle überschreiten.
Der Unterschied ist wesentlich: Der EU-Pauschalzoll richtet sich gegen die bisherige Zollbegünstigung von Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten. Die österreichische Paketsteuer wäre dagegen viel breiter angelegt. Sie könnte auch Pakete betreffen, die innerhalb Österreichs oder aus anderen EU-Staaten an private Kundinnen und Kunden in Österreich geliefert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wäre damit keine Zollmaßnahme gegen Drittstaatenimporte, sondern eine nationale Verbrauchs- beziehungsweise Verkehrsabgabe im Versandhandel.
Der Pauschalzoll setzt an einer konkreten Lücke im europäischen Zollsystem an: Billigimporte aus Drittstaaten sollen nicht länger von einer Freigrenze profitieren, die für den heutigen Onlinehandel nicht mehr zeitgemäß ist. Die Paketsteuer hingegen würde auch Teile des heimischen und europäischen Onlinehandels erfassen und damit nicht nur internationale Billigplattformen, sondern potenziell auch in Österreich tätige Händler und deren Kundinnen und Kunden belasten.
Wirtschaftsvertreter begrüßen daher zwar überwiegend das Ende der Zollfreigrenze für Drittstaatensendungen, sehen nationale Alleingänge aber deutlich kritischer. Aus ihrer Sicht braucht es vor allem einheitliche europäische Regeln, damit Plattformen, Händler und Konsumentinnen und Konsumenten im Binnenmarkt nach denselben Vorgaben behandelt werden.
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