Start Wirtschaft Energie & Solar Graz: Von Preiserhöhung betroffene Kunden erhalten Geld zurück

Energie & Solar Graz: Von Preiserhöhung betroffene Kunden erhalten Geld zurück

Stromzähler

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 in einem Verfahren des VKI eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt, welche auch von der Energie Graz und deren Tochterunternehmen, der Solar Graz, verwendet worden war.

Damit fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg. Nach Ansicht des VKI waren daher die auf Grundlage dieser gesetzwidrigen Klausel durchgeführten Preiserhöhungen an betroffene Kunden zurückzahlen. Der VKI konnte mit der Energie Graz und Solar Graz einen Vergleich für Konsumenten erzielen. Demnach erhalten alle Betroffenen für die Preiserhöhung vom 01.01.2019 Geld zurück.

Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von jeweils 33 Euro (Energie Graz) bzw. 24 Euro (Solar Graz) rechnen.

Preisänderungsklausel mit Preiserhöhungen ohne Obergrenzen gesetzwidrig

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energie Graz GmbH & Co KG (Energie Graz) und deren Tochterunternehmen der Solar Graz GmbH (Solar Graz) befand sich bis Anfang 2020 eine Preisänderungsklausel, die es ermöglichte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Der Oberste Gerichtshof hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt. Da die Begründung des OGH für die Gesetzwidrigkeit der EVN-Klausel analog auf die von der Energie Graz und Solar Graz verwendete Klausel anwendbar ist, forderte der VKI auch hier eine Refundierung ein. Infrage stand dabei die letzte Preiserhöhung vom 01.01.2019 betreffend Strom.

Nach konstruktiven Verhandlungen konnte der VKI eine attraktive Lösung für alle Haushaltskunden erzielen:

  • Betroffene Kunden erhalten bei den Tarifen Graz Strom Klassik (Energie Graz) und  Naturstrom (Solar Graz) für den Zeitraum 1.1.2019 bis 31.8.2020 abhängig vom Verbrauch eine Gutschrift auf ihrem Bankkonto.
  • Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019.

Für die Überweisung der Gutschrift ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter https://verbraucherrecht.at/energiegraz bis spätestens 31.10.2020 erforderlich. Entsprechende Informationen werden Ende August 2020 von der Energie Graz und Solar Graz an bestehende Kunden versandt. Auch ehemalige Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können die vorgesehene Refundierung erhalten – per Anmeldung beim VKI.

Wir haben mit Energie Graz und Solar Graz eine unkomplizierte und konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet.

so Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

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