Start Nachgefragt Warum bleibt das Postservice der Stadtbibliothek im Lockdown nicht in Betrieb?

Warum bleibt das Postservice der Stadtbibliothek im Lockdown nicht in Betrieb?

Stadtbibliothek Graz

Durch die aktuelle Covid-19 Verordnung müssen Bibliotheken auch geschlossen halten. Aber warum betreibt die Stadtbibliothek Graz nicht einfach das angeschlossene Postservice weiter? Schlussendlich haben die Mitarbeiter keinen Kundenkontakt. Sie bräuchten nur die online bestellten Bücher zusammen suchen und der Post übergeben anstatt „Home Office“ zu machen. Für viele GrazerInnen wäre dies eine wichtige Abwechslung in Zeiten des Lockdowns.

Aus diesem Grund fragten wir beim zuständigen Stadtrat Kurt Hohensinner nach, ob er sich dafür einsetzt, dass die Stadtbibliothek im Lockdown das Postservice weiter betreibt. Immerhin hat Engagement auch beim Schloss Eggenpark Park funktioniert, wo doch noch eine Lösung statt Schließung gefunden wurde.

Michael Wildling vom Büro von Kurt Hohensinner antwortete uns:

Hier haben wir natürlich sofort die Diskussion zur weiteren Bereitstellung des Dienstes geführt. Allerdings ist die Weiterführung des Postservice aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Der Krisenstab der Stadt und die dort zuständigen Juristen sehen dazu keine Möglichkeit, weil die aktuelle Notverordnung zum Lockdown nur gewisse Ausnahmetatbestände in Bezug auf die Ausgangsbeschränkungen vorsieht. Diese sind sehr streng geregelt und die Abholung von Büchern aus einem Postamt sind dadurch eben aus Sicht der Juristen nicht erfasst. Aus diesem Grund mussten wir das Angebot leider vorerst einstellen.
Als zumindest kleines Alternativangebot werden wir aber die E-Bibliothek wieder bis 31.12. kostenlos für alle Grazerinnen und Grazer zur Verfügung stellen.

So wie wir die Verordnung lesen, ist das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von Freizeiteinrichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Freizeiteinrichtungen untersagt. Aber das gilt für Kundenbereiche – also vom Kunden, und das wäre beim Postservice nicht der Fall. Die Stadtbibliothek könnte genau wie der Buchhandel, Bücher verschicken. Die abschließende Abholung bei der Post, wäre laut Ausgangsregelung §1 3 und 4 als erlaubt zu sehen. Oder will die Behörde das Briefgeheimnis aufheben um zu sehen, warum sich jemand in der Post aufhält?

Wenn man auf ein Engagement von Juristen in dieser Angelegenheit hofft, dann braucht es schon etwas mehr Bemühungen.

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte schreibe hier deinen Kommentar
Dein Name