Start Graz Chronik Grazer Stadtbibliothek Postservice ab 25. Jänner 2021 kostenfrei offen

Grazer Stadtbibliothek Postservice ab 25. Jänner 2021 kostenfrei offen

Stadtbibliothek Graz

Aufgrund einer geänderten Verordnung des Bundes öffnet das Postservice der Stadtbibliothek wieder ab dem 25. Jänner 2021. Neu ist, dass alle NutzerInnen der Stadtbibliothek mit einer gültigen Mitgliedschaft bis zum Ende des Lockdowns das Postservice ohne gesonderte Anmeldung und kostenfrei nutzen können.

Im November 2020 hatten wir beim für die Stadtbibliotheken zuständigen Büro von Kurt Hohensinner nachgefragt, warum das Postservice der Stadtbibliothek im Lockdown nicht in Betrieb bleibt. Hier die Antwort.

  • Ab heute sind auch die Stadtbibliotheken Zanklhof und Graz Nord neue Postservice-Abholstationen. Analog zum „click & collect“-Service im Handel kann man dort Ihre online bestellten Medien zu den normalen Bibliotheks-Öffnungszeiten abholen, wenn du in deiner Postservice-Bestellung „Stadtbibliothek Zanklhof“ bzw. „Stadtbibliothek Graz Nord“ aus der Liste der Abholstationen auswählen.
  • Die Rückgabeboxen und -klappen an allen Bibliotheksstandorten sind ab dem 25.01.2021 wieder durchgehend geöffnet. Somit können Medien wieder retourniert werden.
  • Alle noch entliehenen Medien werden automatisch bis einige Tage nach Ablauf der Sperre verlängert. Für die Dauer der Sperre werden keine Versäumnisgebühren erhoben. Sind bereits vor der Sperre Gebühren angefallen, werden sich diese nicht erhöhen und sind erst nach der Sperrzeit zu begleichen.
  • Als Ausgleich für die entgangene Nutzung der Bibliotheken im Lockdown, werden alle aktiven Mitgliedschaften um die Dauer der Sperre verlängert.
  • Die Bibliothek digital (Onleihe und OverDrive) bleibt durchgehend in der Sperre nutzbar! Für Nichtmitglieder wurde ein Bibliothek-digital-Freizugang eingerichtet.

Die Steiermärkische Landesbibliothek ist ab 8.2. wieder geöffnet

Entlang der Öffnungsschritte der 4. Covid-Schutzmaßnahmenverordnung ist es für die Landesbibliothek wieder möglich, ab Montag, den 8. Februar ganztätig zu öffnen. Aufgrund der aufrechten Ausgangsbeschränkungen entfällt allerdings der lange Donnerstag. Die 20m²-Regel gilt auch für die Landesbibliothek, stellt aber aufgrund der großzügigen Räumlichkeiten kein Problem dar und wird eingehalten, die Vorkehrungen dafür sind getroffen.

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