Start Graz Chronik Steiermark: Behördliches Contact-Tracing ab sofort ausgesetzt

Steiermark: Behördliches Contact-Tracing ab sofort ausgesetzt

Kontaktpersonenmanagement in der Steiermark ausgesetzt. Derzeit keine behördlichen Verfahren bei Kontaktpersonen.

Kontakt Tracing Steiermark

Auf Grund der Rekord-Infektionszahlen durch die Omikron-Welle können in der Steiermark laut Aussendung des Landes derzeit Kontaktpersonen von Infizierten nicht erhoben und in Absonderung geschickt werden. Momentan werden entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsministeriums zur Priorisierung im behördlichen Vorgehen alle Ressourcen für die Absonderung der infizierten Personen benötigt.

Betroffen sind Personen, die Kontakt mit Infizierten hatten und nicht vorerkrankt und geimpft oder noch nicht ausreichend geimpft sind.

Da für Kontaktpersonen kein behördliches Verfahren eingeleitet und keine Quarantäne verhängt wird, finden auch keine behördlich angeordneten Tests statt. Es ist seitens der Behörden auch nicht möglich, Bestätigungen dafür auszustellen, wenn sich Personen in freiwillige Absonderung begeben.

Infizierte sollen Kontaktpersonen selber informieren

Da momentan kein behördliches Verfahren bei Kontaktpersonen eingeleitet werden kann, werden infizierte Personen darum gebeten, ihre Kontaktpersonen selber über die bestehende Infektion zu informieren. Wer über seinen Status als Kontaktperson informiert wird, ist aufgerufen, sich so verantwortungsvoll wie möglich zu verhalten:

  • Sich freiwillig so gut wie möglich isolieren.
  • Arbeitgeber über Kontakt mit einer infizierten Person informieren.
  • Arbeitgeber sind dazu aufgerufen, den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Arbeit aus dem Homeoffice zu ermöglichen.
  • Gesundheitszustand jedenfalls bis zum Tag 10 nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person beobachten.
  • Freiwillige PCR-Test-Angebote wie PCR-Heimgurgeltests nutzen.
  • FFP2-Maske bei jedem persönlichen Kontakt tragen.
  • Zeitliche und räumliche Trennung zu Personen im gemeinsamen Haushalt einhalten.
  • Nicht in die hohle Hand niesen, sondern Papiertaschentuch nutzen oder in die Ellenbeuge niesen. Anschließend das Papiertaschentuch sofort entsorgen. Häufig die Hände mit Seife waschen.
  • Bei akuten medizinischen Notfällen den Notruf 144 wählen und am Telefon angeben, dass man Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Coronavirus infiziert ist.
  • Sollten Corona-typische Symptome auftreten, das Gesundheitstelefon 1450 oder  wählen oder online beim Roten Kreuz unter covidverdacht.st für einen Test als Verdachtsfall anmelden.

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