Die steirische Landesregierung setzt Zeichen gegen organisierte Bettelei. Mit einer Änderung des Landes-Sicherheitsgesetzes schafft sie neue rechtliche Grundlagen, um Belästigungen im öffentlichen Raum wirksamer zu unterbinden. Künftig ist nicht nur aggressives oder aufdringliches Betteln verboten, sondern auch das Betteln in Gruppen, mit Tieren oder unter Einbindung minderjähriger Kinder.
Landeshauptmann Mario Kunasek betont: „Die Steiermark schließt mit dieser Gesetzesänderung eine wichtige Lücke. Organisierte Bettelgruppen haben nicht nur die Bevölkerung gestört, sondern auch dem Tourismus und der Wirtschaft geschadet. Damit ist jetzt Schluss.“
Was genau verboten wird
Im überarbeiteten § 3a des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes werden folgende Formen des Bettelns untersagt:
- Aufdringliches oder aggressives Verhalten – etwa durch Anfassen, Beschimpfen oder unerwünschtes Folgen.
- Betteln im Rahmen organisierter Gruppen.
- Die Mitnahme unmündiger minderjähriger Personen.
- Der Einsatz von Tieren zur Steigerung des Bettelertrags – ausgenommen sind Assistenzhunde.
Zusätzlich ist es verboten, andere zum Betteln anzustiften oder Bettelgruppen zu organisieren. Gemeinden dürfen darüber hinaus sektorale Verbotszonen erlassen, etwa an stark frequentierten Orten wie Schulen, Haltestellen oder Bahnhöfen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.
Mehr Handlungsspielraum für Gemeinden
STVP-Klubobmann Lukas Schnitzer zeigt sich erfreut über die neue Regelung: „Die Gemeinden – allen voran die Stadt Graz – können jetzt selbst bestimmen, wo sie gezielt eingreifen. Damit sorgen wir für mehr Ordnung und Sicherheit an zentralen Plätzen.“
Er unterstreicht auch das Ziel der Maßnahme: „Niemand soll betteln müssen. Besonders wichtig ist es, dass keine Tiere mehr zu diesem Zweck missbraucht werden.“
Keine Einwände im Begutachtungsverfahren
Der Gesetzesentwurf wurde einem öffentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen. Dabei gab es keine inhaltlichen Einwände, sodass die Vorlage ohne Änderungen eingebracht wird. Der nächste Schritt ist nun die Beschlussfassung im Landtag.
Reaktionen zum Bettelverbot
Die KPÖ steht dem geplanten Bettelverbot der blau-schwarzen Landesregierung kritisch gegenüber. Der vorliegende Gesetzesentwurf berge die Gefahr, dass Menschen, die keiner organisierten Gruppe angehören, in der Praxis kriminalisiert werden und dass einmal mehr jene bestraft werden, die ohnehin kaum etwas haben.
VP-Obmann Stadtrat Kurt Hohensinner begrüßt die Gesetzesänderungen und kritisiert die kategorische Ablehnung durch Bürgermeisterin Kahr:
Wer kategorisch ausschließt, das neue Instrument auch nur zu prüfen, setzt ein bedenkliches politisches Signal: Nämlich, dass das Sicherheitsgefühl der Menschen in Graz offenbar keine Rolle spielt. Wir brauchen Hilfe für Menschen in Not, aber genauso klare Regeln und den Mut, Probleme anzusprechen und zu lösen.
Foto © Büro LH Kunasek/Petra Mitteregger