Start Nachgefragt Werbung auf dem Schutzweg zulässig?

Werbung auf dem Schutzweg zulässig?

Wie zulässig ist eine Guerilla-Marketingaktion der Kleine Zeitung? Grazer Straßenamt sagt „Widerrechtlich angebrachte Werbung“.

Schutzweg Werbung Kleine Zeitung

Auf Twitter kritisiert ein User, dass am Geidorfgürtel / Ecke Johann-Fux-Gasse, an zwei Übergängen Werbung der Kleinen Zeitung am Schutzweg angebracht ist. Er fragt sich: Sollten sich die Leute beim Schutzweg nicht auf den Verkehr statt auf diese Werbung konzentrieren?

Uns erschien es ebenso fragwürdig, den Blick der Passanten vom Straßenverkehr auf Werbung am Boden zu lenken. Nicht umsonst weisen Unfallexperten auf Gefährdung von Smartphone-Zombies hin. Man sieht diese sogenannte Smombies nur all zu oft: Blick ständig nach unten auf das Handy gerichtet. Rundherum kann passieren was wolle. 

Wir fragten beim Grazer Straßenamt nach und erhielten die Auskunft:

Widerrechtlich angebrachte Werbung.

Was sagt die Kleine Zeitung zur Reverse Graffiti Werbung am Schutzweg?

Die von Ihnen erwähnte Werbeform nennt sich Reverse Graffiti und ist eine Form der öffentlichen Inszenierung, die von Künstler, Aktivisten und auch Unternehmen als Streetbranding zum Einsatz kommt.

Es handelt sich dabei aber nicht um eine „angebrachte Werbung“ – genau das Gegenteil ist der Fall:

Beim Reverse-Graffiti entsteht aus dem Kontrast zwischen verschmutzen und darauf gereinigten Flächen ein Negativbild. Das Besondere an diesen vergänglichen Zeichnungen ist, dass weder mit Farben gearbeitet, noch etwas anderes hinzugefügt wird, sondern etwas rückgängig gemacht wird. [to reverse = rückgängig machen, umkehren; reverse = umgekehrt, entgegengesetzt, gegenläufig]. Dieses partielle Saubermachen verdreckter Flächen ist nicht verboten, wenn die Fläche darunter keinen Schaden nimmt. Beseitigt werden dabei Patina, Ruß, wild wachsende Moose und Gräser.

so Andrea Rachbauer, Leiterin Kleine Zeitung Marketing. Die Reverse Graffiti wurden laut ihr einmalig für die Einführung eines Produktes als Guerilla-Marketingaktion eingesetzt, um im öffentlichen Raum besondere Aufmerksamkeit zu erzielen.

Das diese Guerilla-Marketingaktion doch fragwürdig ist, zeigt ein ähnlicher Fall vor einem Jahr in Wien, bei der Werbung auf Zebrastreifen die Stadt verärgerte. Hier sagte das zuständigen MA 28 gegenüber wien.ORF.at, dass es grundsätzlich keinen Unterschied mache, ob es eine Beklebung, eine Bemalung oder ein Waschen einer Straßenoberfläche ist. Dies sei Besitz der Stadt Wien. „Der wesentliche Punkt sei aber die Verkehrssicherheit. Die Verkehrsteilnehmer würden durch die Werbung auf dem Schutzweg abgelenkt.“

Hier sieht Andrea Rachbauer in dem Schreiben an uns, dass Werbung ein omnipräsenter Bestandteil unserer Verkehrsraums sei. Ein wirklich signifikant hohe Ablenkung vom Verkehrsgeschehen entstehe durch die intensive Smartphone-Nutzung von Fußgängern, Radfahrern als auch Autofahrern, etc.

ZSchutzweg werbefreium Abend der Veröffentlichung unseres Artikels postete „Duke“ ein neues Foto auf Twitter, auf dem man sieht, dass die Straßenmeisterei den werbefreien Zustand des Schutzweges wieder hergestellt hat.
Ob die Rechnung dafür der Kleinen Zeitung geschickt wird?

 

Fotos: @DukeBroadcast

1 Kommentar

  1. Bin ebenfalls der Meinung, dass jede Art der Ablenkung direkt am Zebrastreifen
    absolut unangebracht ist. Man könnte sie ja am Gehsteig anbringen, dort stößt man
    schlimmstenfalls mit anderen Fußgängern zusammen.
    Aber allein durch die sehr kurzen Grünphasen bei Straßenübergängen, die vor
    allem alte Menschen zwingt, so schnell wie möglich die Straße zu überqueren
    (ich selbst, 69, komme NIE ganz hinüber, solange wir Fußgänger noch Grün haben)
    sollten durch gar nichts abgelenkt werden.

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