Ein 82-Jähriger ist nach einem schweren Verkehrsunfall in Fernitz-Mellach im LKH Graz gestorben. Eine stark alkoholisierte 42-jährige Autofahrerin erfasste den Mann am Samstagnachmittag und fuhr anschließend weiter. Die Polizei konnte die Lenkerin wenig später ausforschen. Sie gestand, das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gelenkt zu haben.
82-Jähriger reinigte verschmutzte Fahrbahn
Der Unfall ereignete sich am Samstag gegen 17:25 Uhr in der Etschbachstraße. Der 82-Jährige aus dem Bezirk Graz-Umgebung reinigte dort mit einem Besen die Fahrbahn. Ackerarbeiten hatten die Straße zuvor verschmutzt.
Die 42-jährige Pkw-Lenkerin übersah den Mann auf der Fahrbahn und erfasste ihn mit ihrem Fahrzeug. Der 82-Jährige erlitt dabei schwere Verletzungen.
Die Autofahrerin setzte ihre Fahrt nach dem Unfall fort und ließ den schwer verletzten Mann zurück.
Nach der notärztlichen Erstversorgung flog die Besatzung des Rettungshubschraubers Christophorus 12 den 82-Jährigen ins LKH Graz.
82-Jähriger stirbt einen Tag später
Am Sonntag verschlechterte sich die Nachricht zum Unfall: Der 82-Jährige erlag am späten Nachmittag im LKH Graz seinen schweren Verletzungen.
Damit endete der Verkehrsunfall einen Tag später tödlich.
Zeuge führt Polizei zur Lenkerin
Ein Zeuge hatte kurz nach dem Unfall einen auffälligen Pkw beobachtet und konnte der Polizei einen entscheidenden Hinweis geben. Da er den Zulassungsbesitzer kannte, führte die Spur zu einer nahe gelegenen Wohnadresse.
Dort trafen die Polizisten auf die 42-Jährige. Mit dem Unfall konfrontiert, zeigte sie sich laut Polizei sofort geständig. Sie bestätigte, den Pkw zum Unfallzeitpunkt gelenkt zu haben.
Lenkerin war stark alkoholisiert
Ein Alkomattest ergab bei der 42-Jährigen eine starke Alkoholisierung. Die Polizei nahm ihr den Führerschein vorläufig ab.
Die Ermittlungen betreffen unter anderem das Imstichlassen eines Verletzten, das alkoholisierte Lenken eines Pkw und Fahrerflucht. Nach dem Tod des 82-Jährigen ist nun auch die tödliche Folge des Verkehrsunfalls Teil der weiteren strafrechtlichen Beurteilung durch die Ermittlungsbehörden.

































































