Ein Chat in einer Snapchat-Gruppe löste in einer Grazer Mittelschule Alarm aus: Zwei Schüler im Alter von 14 und 15 Jahren sollen dort einen Amoklauf angekündigt haben. Die Polizei nahm die Jugendlichen kurz darauf fest – beide gaben die Tat zu.
Ermittlungen nach Hinweis aus Schule
Der Direktor der betroffenen Schule im Bezirk Gries wandte sich gemeinsam mit einer Sozialarbeiterin am 22. Oktober an die Polizei. Sie meldeten verdächtige Nachrichten, die in einer inoffiziellen Snapchat-Gruppe kursierten. Kriminalisten des Stadtpolizeikommandos Graz übernahmen sofort die Ermittlungen und identifizierten die beiden Verdächtigen innerhalb weniger Stunden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden die Jugendlichen festgenommen und in die Justizanstalt Graz-Jakomini gebracht.
„Ich habe darüber noch nie nachgedacht“
Bei den Einvernahmen zeigten sich die Schüler geständig. Der 14-Jährige gab an, die Amokdrohung verfasst und ein manipuliertes Klassenfoto mit vermeintlich toten Mitschülern gepostet zu haben. Sein älterer Freund habe die Drohung unterstützt. Beide erklärten, sie hätten „nicht ernst“ gemacht und sich der Folgen nicht bewusst gewesen. Auf die Frage, ob er über die Wirkung seiner Worte nachgedacht habe, antwortete der 14-Jährige: „Ich habe darüber noch nie nachgedacht.“
Polizei und Bildungsdirektion setzen Zeichen
Die Bildungsdirektion Steiermark und die Landespolizeidirektion reagierten mit einem deutlichen Appell. In einem offenen Brief, der an alle Schulen im Bundesland verschickt wurde, betonen Elisabeth Meixner und Gerald Ortner:
Jede Drohung wird ernst genommen, sofort angezeigt und hat schwerwiegende Folgen.
Damit unterstreichen sie die gemeinsame Null-Toleranz-Linie gegenüber Gewalt- oder Amokandrohungen.
Konsequenzen bis zu drei Jahren Haft
Auch wenn beide Jugendlichen inzwischen unter Auflagen aus der Haft entlassen wurden, bleibt die rechtliche Aufarbeitung bestehen. Sie werden wegen des Verdachts der Gefährlichen Drohung (§ 107 StGB) angezeigt. Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.



























































