Start Wirtschaft Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert

Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2022 verlängert

Arbeitsminister Kurzarbeit

Angesichts der derzeit sehr hohen Infektionszahlen und des Lockdowns in Österreich hat sich das Arbeitsministerium gemeinsam mit den Sozialpartnern darauf verständigt, die Corona-Kurzarbeit – jene Form der Kurzarbeit, die besonders betroffene Betriebe erhalten und die ursprünglich Ende des Jahres ausgelaufen wäre – bis Ende März 2022 zu verlängern.

Zudem wurden folgende Neuerungen beschlossen:

  1. Die Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Corona-Kurzarbeit wurden erleichtert.
  2. Es wird eine Saisonstarthilfe für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geben, die in der Saison tätig sind und vor allem in den Tourismusregionen unverzichtbar sind.
    3. Es wird eine zusätzliche Zahlung von 500 Euro für Personen geben, die besonders lange in Kurzarbeit waren.

    Erleichterte Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Kurzarbeit

  • Anfang dieser Woche wurden aufgrund der aktuellen  Situation administrative Erleichterungen für Betriebe bei der Beantragung der Kurzarbeit geschaffen.
  • Seit Montag entfällt für Betriebe, die die Kurzarbeit beantragen, die Prüfung und Bestätigung beim Steuerberater oder der Steuerberaterin.
  • Betriebe bekommen damit die Kurzarbeit mit weniger bürokratischem Aufwand zugesichert.

Die Neuregelung schaffe mehr zeitlichen Spielraum für Unternehmen. Diese werden drei Wochen Zeit haben, die Corona-Kurzarbeit rückwirkend zu beantragen und bekommen trotzdem die Unterstützung in voller Höhe.

Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe

Der heimische Tourismus gehört zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise – sowohl die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kurzarbeit hat sich als eine der erfolgreichsten Krisenmaßnahmen bewährt. Über 1,3 Millionen Arbeitsplätze konnten seit Pandemie-Beginn so gesichert werden, viele davon in Gastronomie und Tourismus.

Da das bisherige Modell der Kurzarbeit jedoch nur für Beschäftigte konzipiert war, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren, haben Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger mit den Sozialpartnern eine Lösung vereinbart.

  • Die Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung gilt für alle Personen, die zwischen 3. November 2021 und dem 12. Dezember 2021 angestellt wurden.
  • Für diese Neuanstellungen bekommt der Unternehmer 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom AMS refundiert, wobei der Arbeitnehmer seinen vollständigen Gehalt bezieht.
  • Diese Regelung gilt bis zum ehestmöglichen Datum, ab welchem die reguläre Kurzarbeit theoretisch in Anspruch genommen werden kann – d.h. spätestens bis zum 31. Jänner 2022.
  • Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitnehmer natürlich vor Ort befindet.
  • Zusätzlich greift die Regelung ausschließlich für Saisonbetriebe.
  • Kontrollen sollen sicher stellen, dass eine missbräuchliche Verwendung verhindert wird.

    Beispiel aus der Praxis

  • Ein Saisonbetrieb hat für die Wintersaison am 15. November einen Koch angestellt, wegen des Lockdowns musste der Betrieb aber mit am 22. November zusperren.
  • Der Betrieb kann diesen Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken, da hierfür die Bedingung eines vollentlohnten Kalendermonats gilt – Kurzarbeit wäre hier also erst ab 1. Jänner 2022 möglich.
  • Um diesen Koch trotz Lockdown in Beschäftigung zu halten, greift die Saisonstarthilfe, über die der Koch ein vollständiges Gehalt vom Betrieb ausgezahlt bekommt. Der Betrieb wiederum bekommen seinerseits aliquot für die Tage des Lockdowns 65% des Bruttogehalts ersetzt.
  • Die gleiche Regelung ist auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwendbar, die während des Lockdowns eingestellt werden (bis 12. Dezember), um die Wiedereröffnung vorzubereiten.

    Zusatzzahlung von 500 Euro

  • Neu ist zudem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für eine Form
    Medieninformation 25.11.2021 der Kurzarbeit angemeldet waren, eine zusätzliche Zahlung von 500 Euro netto
    erhalten.
  • Ziel der Maßnahme ist es, Beschäftigte, die bereits besonders lang in Kurzarbeit sind, finanziell zu unterstützen.
  • Die Regelung gilt für Personen in Kurzarbeit, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist.

Arbeitsminister Martin Kocher zur neuen Vereinbarung:

Besondere Zeiten verlangen auch besondere Maßnahmen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig Beschäftigung zu sichern. Aus diesem Grund war die
Verlängerung der Corona-Kurzarbeit auch notwendig. Die Kurzarbeit hat sich während der gesamten Pandemie als sehr wirkungsvolles Kriseninstrument bewährt, das bisher rund 1,3
Millionen Arbeitsplätze abgesichert hat. Mit den Neuerungen – der Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe und der zusätzlichen Zahlung für Personen, die schon besonders lange in Kurzarbeit sind – unterstützen wir Beschäftigte und Betriebe in gleichem Maß und reagieren auf die aktuellen Schwierigkeiten.

ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian:

Diese Verbesserungen sichern Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zur Kurzarbeit und bringen von Kurzarbeit besonders betroffenen ArbeitnehmerInnen Entlastung, die sie dringend brauchen. Das muss man sich erst einmal vorstellen, zehn Monate und länger auf bis zu 20 Prozent des Einkommens zu verzichten. Die Fixkosten für diese Menschen, die oft auch Familien haben, reduzieren sich ja nicht. Das wird gerade in Zeiten steigender Inflation immer mehr zur Belastung.

Es gibt vor allem keinen Grund, ArbeitnehmerInnen jetzt zu kündigen. Diese Verlängerung der Kurzarbeit bietet die Möglichkeit, mit der Unterstützung durch das AMS MitarbeiterInnen im Unternehmen zu halten. Mein Appell an alle Arbeitgeber – machen Sie davon Gebrauch, setzen Sie niemanden auf die Straße!

Foto BKA / Andy Wenzel

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