Gleich mehrere Vorfälle mit E-Scootern haben am Donnerstag, 2. April 2026, die Polizei beschäftigt. In Graz flüchtete ein Lenker mit hoher Geschwindigkeit vor den Einsatzkräften und gefährdete dabei zahlreiche Menschen. Auch in Wildon wurden stark überhöhte Geschwindigkeiten festgestellt.
Rasante Flucht mit E-Scooter quer durch Graz
Gegen 15:00 Uhr wurde die Polizei zum Bereich rund um das Bad Eggenberg gerufen. Dort waren mehrere Jugendliche mit offenbar manipulierten E-Scootern unterwegs. Beim Eintreffen der Streifen flüchtete die Gruppe in verschiedene Richtungen.
Ein Lenker lieferte sich dabei eine besonders riskante Flucht durch das Stadtgebiet. Laut Polizei erreichte er dabei Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h und war über zahlreiche Straßenzüge unterwegs, bevor sich seine Spur im Bereich Lendkai verlor. Der Jugendliche setzte seine Fahrt schließlich über den Murradweg fort.
Während der Flucht touchierte der Lenker mehrere Fahrzeuge und gefährdete mehrere Passanten.
Polizei bittet um Hinweise
Die Ermittlungen laufen. Der gesuchte Lenker wird auf 15 bis 20 Jahre geschätzt und trug dunkle Kleidung sowie einen Motocrosshelm. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Zeugen sowie mögliche Geschädigte werden ersucht, sich bei der Polizeiinspektion Graz-Wienerstraße zu melden.
Auch Wildon betroffen
Parallel dazu kam es auch in Wildon zu mehreren Einsätzen wegen auffälliger E-Scooter-Lenker. Jugendliche waren dort mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Bei Kontrollen stellten Beamte fest, dass mehrere E-Scooter Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 73 km/h erreichten. Vier 14-jährige Burschen werden nun wegen verschiedener Verkehrsdelikte angezeigt.
Was bei E-Scootern erlaubt ist
In Österreich gelten E-Scooter als Kleinfahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Die Nutzung auf Gehsteigen und Schutzwegen ist nicht erlaubt.
Technische Vorgaben
- Maximal 600 Watt Leistung
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
Wo darf gefahren werden?
- Radwege und Radfahranlagen
- Straßen, auf denen Radfahren erlaubt ist
- Wohnstraßen und Begegnungszonen – angepasst an Fußgänger
- Fußgängerzonen nur, wenn erlaubt
Verboten:
- Gehsteige, Gehwege und Schutzwege (außer ausdrücklich erlaubt)
Wichtige Verbote
- Zweite Person mitnehmen
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
- Alkohol über 0,8 Promille
- Fahren unter Drogeneinfluss
Alter & Helmpflicht
- Unter 12 Jahren: nur mit Aufsicht oder Radfahrausweis
- Helm ist für Kinder unter 12 verpflichtend
Pflichtausstattung
- Bremse
- Rückstrahler vorne, hinten und seitlich
- Licht bei Dunkelheit
Hinweis
E-Scooter müssen so abgestellt werden, dass sie niemanden behindern.
Bei Unfällen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.


























































