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Vertragshandys vom Mobilfunkanbieter günstiger als ohne Vertrag?

Auch wenn Erhebung zeigen, dass Vertragshandys vom Mobilfunkanbieter preislich besser sind, muss das nicht das Nonplusultra sein. Kostenvergleiche zahlen sich auf jeden Fall aus.

Smartphone Vergleich

Beim Kauf eines neuen Smartphones ist oft die Frage ob ein Vertragshandy vom Mobilfunkanbieter oder ein Handy ohne Vertrag und SIM-Karte irgendwo extra günstiger ist.

Laut einem aktuellen Preismonitor mit 70 Preisvergleichen der Arbeiterkammer, kamen Neukund:innen in etwas mehr als der Hälfte der Fälle mit Vertragshandys vom Handyanbieter besser weg.

Kombiverträge vom Handyanbieter sind zwar oft günstiger, aber trotzdem sollte man sich nicht blind darauf verlassen. Sparfüchse sollten prüfen, ob im Einzelfall Tarif und Handy aus einer Hand oder doch aus mehreren Händen günstiger sind. Ein Vergleich macht jedenfalls sicher!

so AK Konsument:innenschützerin Daniele Zimmer.

AK hat beim Preisvergleich 70 Angebote bei A1, Magenta, Drei, Bob, MTel erhoben

  • Bei 43 Prozent (30 Fälle) der 70 erhobenen Angebote waren für Neukund:innen die Handys von einem Alternativanbieter und eine SIM-Only-Karte von A1, Magenta und Co. um bis zu 281 Euro (gerechnet über die Mindestvertragsdauer) günstiger als die Handy-Tarif-Kombiangebote der Handybetreiber.
  • In 57 Prozent (40 Fälle) der 70 Angebote fahren Neukund:innen mit Handy-Tarif-Kombiangeboten vom Handybetreiber besser – Ersparnisse bis zu 686 Euro.

Wenn die Handys von einem Alternativanbieter und der Tarif von A1, Magenta, Drei & Co. billiger sind, liege es laut der Arbeiterkammer daran, dass Handys oft gute Preise bei anderen Anbietern haben, und es attraktive SIM-Only-Tarife gäbe. Häufig haben diese SIM-Only-Tarife deutlich niedrigere monatliche Grundgebühren (14 bis 50 Prozent) als adäquate Vertragstarife mit 24 Monaten Mindestvertragsdauer.

Warum Handy-Tarif-Angebote der Handybetreiber oft günstiger sind

Alle Mobilfunkanbieter bieten Neukund:innen beim Kombikauf eines Handys mit einem Mobilfunkvertrag verschiedene Vergünstigungen an. Dazu zählen befristeter Entfall der Grundgebühren, Handy-Rabatte, oder Gratisaktivierung. Im Gegenzug gehen Konsument:innen damit in der Regel eine 24-monatige Vertragsbindung ein, die sie meist nur mit Kostenfolgen vorzeitig auflösen können.

Bestandskunden bekommen günstige Handys oft erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer

Sie bekommen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer für die Verlängerung des Vertrages meist ebenfalls neue Handys angeboten. Die gewährten Vergünstigungen sind oft sehr individuell und hängen beispielsweise vom getätigten Umsatz während der Vertragsperiode ab.

Die AK hat für den exemplarischen Test jeweils zwei hoch- und mittelpreisige sowie zwei günstige (Null-Euro) Handys der fünf Anbieter untersucht, die in Verbindung mit einem Vertragstarif mit 24 Monaten Bindedauer in den Webshops angeboten wurden. Die Kombiangebote wurden einer Gesamtkostenrechnung (Grundgebühren, jährliche Servicepauschale, Aktivierungskosten, Handykaufpreis, gewährte Rabatte, Versandspesen bei Online-Bestellung) über 24 Monate unterzogen und der Variante „Handykauf bei einem günstigen alternativen Online-Anbieter plus Kauf der SIM-Karte mit einem vergleichbaren Tarif“ gegenübergestellt.

Tipps für den Handykauf: Mit oder ohne Vertrag?

Wer sich einen Handykauf inklusive Tarif überlegt, sollte auf diese Punkte achten:

  • Neukauf mit „Goodies“: Alle untersuchten Mobilfunkanbieter gewähren Neukund:innen beim Kombikauf „Tarif inklusive Handy“ Vergünstigungen, etwa befristeter Entfall der Grundgebühren, Handy-Rabatte, Gratisaktivierung, keine Versandkosten. Im Gegenzug akzeptieren Konsument:innen vor allem bei vergünstigten Geräten eine Mindestvertragsdauer.
  • Vorsicht Mindestvertragsdauer: Bei einer Mindestvertragsdauer kann man den Vertrag erst nach Ablauf der vereinbarten Zeit kündigen. Gesetzlich erlaubt sind maximal 24 Monate. Wer den Vertrag vorzeitig beendet, muss in der Regel die ausständigen Grundentgelte für die Restlaufzeit auf einmal bezahlen.
  • SIM-Only-Tarife ohne Handy gibt es üblicherweise ohne Vertragsbindung: Diese können jederzeit (unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat) kündigen.
  • Achtung Abschlagszahlung: Vereinbarst du eine Mindestvertragsdauer darfst du den Vertrag laut dem Telekomgesetz 2021 weiterhin außerordentlich kündigen, wenn dein Anbieter seine Preise beispielsweise einseitig erhöht. Solltest du das vergünstigte Smartphone behalten wollen, kann der Anbieter bei vorzeitigem Vertragsausstieg jedoch eine Abschlagszahlung fordern.
  • Vertragsverlängerung: Als Bestandskunde bekommt man nach der Bindedauer für eine Vertragsverlängerung oft ein neues Handy angeboten. Welche Vergünstigungen gewährt werden, ist meist individuell und hängt etwa vom bisherigen Umsatz ab. Verhandlungsgeschick kann sich bezahlt machen.
  • 0 Euro Smartphones sind nicht geschenkt: Preisreduzierte oder „0 Euro“-Handys bezaht man meist mit einer 24-monatigen Vertragsbindung oder dem Kombitarif. Etwa durch höhere Grundgebühren für mehr Verbrauchseinheiten, als man wirklich benötigt.
  • Preise vergleichen: Vor allem bei Tarifen mit geringen monatlichen Grundgebühren ist es tendenziell günstiger, alternative Angebote im Handel zu nutzen und einen SIM-Only-Tarif zu wählen. So kannst du  von niedrigen Handypreisen im Elektrohandel und von attraktiven SIM-Only-Tarifen profitieren.
  • Second Hand Smartphone: Überlege dir ein „refurbished“ Handy (gebraucht, aber qualitätsgesichert überholt, optisch wie neu und alle Daten der Vorbesitzer:innen gelöscht) zu kaufen. Hier kannst du auch viel sparen!

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