Start Graz Chronik Schutzzone im Grazer Stadtpark verlängert und erweitert

Schutzzone im Grazer Stadtpark verlängert und erweitert

Schutzzone Graz Stadtpark

Mit der Einrichtung der Schutzzone im Grazer Stadtpark bekam die Grazer Polizei die Möglichkeit Verdächtige wegzuweisen und Betretungsverbote auszusprechen. Diese Maßnahme wird zum zweiten Mal verlängert und ausgeweitet. Die bestehende Schutzzone wird zusätzlich um das Teilstück zwischen Erzherzog-Johann-Allee und Franz-Graf-Allee erweitert. Die Verordnung tritt mit 11. März 2021 um 0 Uhr in Kraft.

Verordnung Schutzzone Stadtpark im Detail

Stadtpark Schutzzone Plan
Plan von der Schutzzone Stadtpark

Gemäß § 36a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991 i.d.g.F. wird der Grazer Stadtpark im Bereich Parkring 4, Sauraugasse 1 – entlang der Stadtmauer Pfauengarten – Grazer Burg, der Mauer entlang via Burgtor-Burgring, vom Haus 4 bis zur Ecke Einspinnergasse, entlang des parkseitigen Gehsteiges (Tiefgarageneinfahrt) bis zur Kreuzung mit dem Burgring, Schutzweg über den Burgring, entlang des Radweges bis zur Kreuzung mit der Franz Graf-Allee, FranzGraf-Allee bis zur Kreuzung mit dem Glacis, Glacis entlang des parkseitigen Radweges bis zum Geidorfplatz, Kreuzung mit der Maria-Theresien-Allee, Maria-Theresien-Allee bis Parkring 4 von der Landespolizeidirektion Steiermark zur Schutzzone erklärt.

Die Verordnung ist laut dieser notwendig, weil im Stadtpark überwiegend minderjährige Personen durch gerichtlich strafbaren Handlungen nach dem Strafgesetzbuch und nach dem Suchtmittelgesetz bedroht sind. Diese wird aufgehoben, sobald keine Bedrohung mehr zu befürchten ist. Sechs Monate nach ihrem Wirksamwerden tritt sie jedenfalls außer Kraft. (Quelle PDF)

Bilanz der Grazer Polizei zur Schutzzone im Stadtpark

Seit Beginn aller Schutzzonenverordnungen mit Februar 2019 führte die Grazer Polizei insgesamt

  • 4 Amtshandlungen nach dem Verbotsgesetz/Waffengesetz
  • 1103 Amtshandlungen nach dem Suchtmittelgesetz
  • 50 Amtshandlungen nach dem Strafgesetzbuch
  • 873 Betretungsverbote

Alleine im letzten Zeitraum, 1. September 2020 bis März 2021, haben wir wieder 137 Betretungsverbote im Grazer Stadtpark ausgesprochen und 17 Festnahmen durchgeführt. Zwölf davon aufgrund von Suchtgiftdelikten.

so der Leiter des Kriminalreferates, Oberstleutnant Gerhard Lachomsek. Laut Brigadier Kurt Kemeter, Stadtpolizeikommandant von Graz, brachte die schwerpunktmäßige Überwachung der bestehenden Schutzzonen eine deutliche Verbesserung der dortigen Situation. Seit Beginn der Maßnahmen seien die Deliktszahlen gesunken, dies dürfte auch mit der COVID19-Pandemie zusammenhängen. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung konnte laut dem Stadtpolizeikommandanten gestärkt werden:

Diese Erfahrung haben wir von den Parkbenützern in beinahe täglichen Rückmeldungen an die Überwachungsorgane äußerst positiv wahrgenommen.

Sicherheitsstadtrat Eustacchio: Verlängerung und Erweiterung der Schutzzone
im Stadtpark begrüßenswert

Das Vorgehen gegen Drogendealer ist absolut begrüßenswert. Es muss hier eine absolute
Nulltoleranz geben. Die Grazer Parks sind für viele Menschen, gerade jetzt, ein wichtiger Erholungsort. Jeder hat ein Recht sich im öffentlichen RStadtparkaum sicher zu fühlen!
Dass selbsternannte Menschenrechtsexperten die scharfe Maßnahme gegen
Drogenkriminalität in unseren Parks kritisieren, ist an Absurdität nicht zu überbieten.
Die Polizei braucht jedes mögliche Mittel um entschieden gegen Drogenkriminalität
aufzutreten. Die veröffentlichten Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache – die Maßnahme war ein voller Erfolg. Der Polizei gebührt der Dank für ihr klares Durchgreifen.

1 Kommentar

  1. Endlich!!!
    Die letzten Wochen ging es wieder ziemlich arg zu im Park.
    Viel schlimmer finde ich persönlich nur die vielen frei laufenden Hunde rundum den Brunnen…und das wird wohl erduldet von der Polizei

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