Start Graz Chronik FFP2-Maskenpflicht auf dem Jakominiplatz ab 15. Jänner

FFP2-Maskenpflicht auf dem Jakominiplatz ab 15. Jänner

Jakominiplatz in der Nacht

Aufgrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen und dem Umstand, dass die neue Omikron-Mutation auch im Freien ansteckender ist, verordnet nun die Stadt Graz auf dem Jakominiplatz im Freien eine FFP2-Maskenpflicht.

Diese Maskenpflicht gilt ab 15. Jänner 2022 täglich in der Zeit von 6 bis 20 Uhr bis 18. Februar. Auf die neue Maßnahme wird durch Plakate in Deutsch und Englisch sowie durch digitale Einschaltungen in Straßenbahnen und Bussen hingewiesen.

Plan der Maskenpflicht am Jakominiplatz

Ausnahmen der FFP2-Maskenpflicht auf dem Jakominiplatz

  • Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren.

Statt einer FFP2-Maske dürfen folgende Personengruppe eine normale, aber eng anliegende Mund-Nasenschutz-Maske tragen:

  • Schwangere Frauen
  • Kinder unter 14 Jahren
  • Personen, die aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen keine FFP2-Maske tragen dürfen.

Der gesundheitliche Ausnahmegrund bzw. eine Schwangerschaft müssen aber durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden können. In der Kommunikation mit gehörlosen oder schwerhörigen Menschen kann die FFP2-Maske ebenfalls abgenommen werden.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt im Freien auch auf diesen Grazer Plätzen:

  • Jakominiplatz, 6-20 Uhr
  • Kaiser-Josef-Platz, während der Marktzeiten
  • Lendplatz, während der Marktzeiten
  • Hofbauerplatz, während der Marktzeiten
  • in Andritz im Bereich vor der Volksschule Viktor Kaplan, während der Marktzeiten
  • Andritzer Reichsstraße, St.-Peter-Pfarrweg Nr. 35, während der Marktzeiten

Link

www1.graz.at/statistik/amtsblatt/2022sig/AB01_sonder_220114_v2.pdf

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