Seit 1. Juni 2022 ist die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel wie Supermärkten, Drogerien, Banken, Tankstellen oder Trafiken ausgesetzt. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer FFP2-Maske dann nicht mehr verpflichtend.
In vulnerablen Settings wie dem medizinischen Bereich oder dem Pflegebereich bleibt die Maskenpflicht weiterhin aufrecht. Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, wird das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin empfohlen.
Die angekündigte Verordnung soll mit 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Die Bundesländer können darüber hinaus nach eigenem Ermessen weitere Maßnahmen festlegen.
In Wien bleibt FFP2-Maskenpflicht in Öffentlichen Verkehrsmitteln
Bei der Benützung von Öffentlichen Verkehrsmitteln ist weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt – wie auch bisher – auch in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen. Das gilt sowohl für die Fahrgäste als auch das Personal, sofern nicht anderweitig geeignete (insbesondere technische) Schutzmaßnahmen etabliert sind.
Beim Betreten von Apotheken in Wien ist auch weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen – nicht zuletzt, weil Apotheken auch COVID-Teststationen sind, in denen Verdachtsfälle abgeklärt werden. Das gilt sowohl für die KundInnnen als auch das Personal, sofern nicht anderweitig geeignete (insbesonders technische) Schutzmaßnahmen etabliert sind.