Start Mobilität Wichtige Neuerungen 2024 für Autofahrer – steuerliche Änderungen und Förderungen

Wichtige Neuerungen 2024 für Autofahrer – steuerliche Änderungen und Förderungen

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Für Autofahrer:innen ergeben sich im Jahr 2024 einige wichtige Neuerungen. Diese betreffen die finanzielle Belastung für Autofahrer:innen, insbesondere im Zusammenhang mit Umwelt- und Verbrauchsaspekten, sowie steuerlichen Änderungen und Förderungen im Bereich der Elektromobilität.

  • Erhöhung der CO2-Bepreisung: Die im Oktober 2022 eingeführte CO2-Bepreisung wird ab Jahresbeginn 2024 weiter erhöht, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, von 32,5 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2.
  • Auswirkungen an der Zapfsäule: Aufgrund der höheren CO2-Bepreisung zahlt man an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer 13,5 Cent je Liter Diesel und 12,3 Cent je Liter Benzin, was einer Erhöhung um 3,7 bzw. 3,4 Cent je Liter entspricht.
  • NoVA-Erhöhung für Neufahrzeuge: Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) steigt für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm CO2 je Kilometer emittieren. Dies führt zu einer Erhöhung der Kosten, besonders für Neuwagen der unteren Mittelklasse.
  • NoVA-Zusatzkosten für höheren Verbrauch: Für Neuwagen mit einem Verbrauch über 5,9 Liter Diesel oder 6,7 Liter Benzin pro 100 Kilometer erhöht sich die NoVA zusätzlich, abhängig von den CO2-Emissionen.
  • Steuererhöhung bei motorbezogener Versicherungssteuer: Die motorbezogene Versicherungssteuer für Fahrzeuge, die ab 1. Januar 2024 erstmalig zugelassen werden, steigt um 34,56 Euro pro Jahr, es sei denn, es handelt sich um sehr effiziente bzw. leistungsschwache Pkw.
  • Änderungen beim Sachbezug für Firmenfahrzeuge: Der Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen wird verschärft, insbesondere für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen über einem bestimmten Grenzwert.
  • Erleichterungen für Nutzer von E-Firmenfahrzeugen: Für Nutzer:innen von E-Firmenfahrzeugen gibt es Erleichterungen, insbesondere im Bezug auf den steuerfreien Kostenersatz für zu Hause geladenen Strom.
  • Förderung der Elektromobilität: Elektromobilität wird mit 114,5 Millionen Euro gefördert, inklusive Bonusse für den Kauf von E-Autos und E-Motorrädern, sowie Förderungen für private Ladeinfrastruktur, Wallboxen, und öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.

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