Start Mobilität Neues Gesetz gegen Parkplatzabzocke: Das musst Du jetzt wissen

Neues Gesetz gegen Parkplatzabzocke: Das musst Du jetzt wissen

Privatparkplatz Auto
Symbolbild

Seit Jahren sorgen Drohungen mit Besitzstörungsklagen und hohe Abmahnforderungen für große Verunsicherung. Vor allem Autofahrer:innen zahlten oft aus Angst vor teuren Gerichtsverfahren mehrere hundert Euro. Seit 1. Jänner 2026 greift nun ein neues Gesetz, das genau hier ansetzt. Der Verein für Konsumenteninformation informiert gemeinsam mit Arbeiterkammer, ÖAMTC und ARBÖ über die wichtigsten Neuerungen.

Warum das Gesetz gegen Parkplatzabzocke notwendig war

In der Vergangenheit reichten oft kurze Stopps, Wende-Manöver oder vermeintliches Falschparken auf Privatgrund. In der Folge flatterten Zahlungsaufforderungen zwischen 400 und 600 Euro ins Haus. Der VKI führte zahlreiche Verfahren dagegen erfolgreich. Dennoch funktionierte das Geschäftsmodell weiter, weil viele Betroffene zahlten, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI, bringt es auf den Punkt:

Diese Verfahren haben gezeigt, dass die behaupteten Kostenansprüche rechtlich nicht haltbar sind – die Geschäftsmodelle zur Kapitalisierung des Besitzschutzes haben aber weiterhin funktioniert, weil die Betroffenen aus Angst vor Klagen gezahlt haben.

Was sich seit 1.1.2026 konkret ändert

Mit Jahresbeginn 2026 reagierte der Gesetzgeber mit einem neuen Sonderkostenrecht für Besitzstörungen mit KFZ. Dadurch sinken die finanziellen Risiken deutlich.

  • Die Gerichtsgebühr beträgt nun 70 Euro statt bisher 140 Euro.
  • Die ersatzfähigen Anwaltskosten werden auf Basis von nur 40 Euro berechnet.
  • Hinzu kommen lediglich Kosten für die Halterauskunft in Höhe von rund 22 Euro.

Insgesamt entstehen bei einer nicht bestrittenen Klage maximal Kosten von rund 200 Euro. Damit verlieren überzogene Forderungen ihren wirtschaftlichen Reiz. Petra Leupold betont dazu:

Überzogene Forderungen von 350 oder 400 Euro gehören damit der Vergangenheit an.

Neuer Weg bis zum Obersten Gerichtshof

Zusätzlich können Besitzstörungsverfahren nun bis zum Oberster Gerichtshof geführt werden. Dadurch klärt das Höchstgericht strittige Rechtsfragen einheitlich. Das erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Prätorischer Vergleich als günstige Alternative

Noch günstiger kommst Du aus der Sache, wenn Du nach einer Abmahnung einen sogenannten prätorischen Vergleich anbietest. Dieser gerichtliche Unterlassungsvergleich verhindert eine spätere Besitzstörungsklage wirksam. In diesem Fall fallen je nach Konstellation maximal rund 103 bis 138 Euro an. Wichtig dabei: Diese Beträge enthalten bereits mögliche Abmahnkosten. Zusätzliche Zahlungen musst Du nicht leisten.

Vorsicht bei Forderungen ohne Anwalt

Schaltet der Besitzgestörte keinen Rechtsanwalt ein, darf er lediglich Halterabfrage und Portokosten verlangen. Pauschalen für Verwaltung, Überwachung oder ähnliches haben keine rechtliche Grundlage. Auch hier empfiehlt sich ein prätorischer Vergleich.

Parkplatzabzocke Fazit: Prüfen statt vorschnell zahlen

Zusammenfassend entzieht das neue Gesetz der Parkplatzabzocke die wirtschaftliche Basis. Dennoch gilt weiterhin: Prüfe jede Zahlungsforderung genau und lass Dich im Zweifel beraten. Der VKI rät, keinesfalls aus Angst vorschnell zu zahlen, sondern Deine Rechte aktiv wahrzunehmen.

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