Pflegebedürftigkeit bringt nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Das Pflegegeld soll jene Mehrkosten abfedern, die durch regelmäßige Betreuung entstehen. Gleichzeitig gilt: Pflegegeld ist ein gesetzlicher Anspruch und keine freiwillige Leistung.
Gerade weil viele Betroffene Unsicherheiten bei Antrag, Einstufung oder Bescheid erleben, bietet die Stadt Graz gezielte Unterstützung an.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Du kannst Pflegegeld beantragen, wenn
- ein dauerhafter Pflegebedarf besteht
- dieser voraussichtlich länger als sechs Monate andauert
- der monatliche Pflegeaufwand mehr als 65 Stunden beträgt
Das entspricht durchschnittlich rund zwei Stunden Unterstützung pro Tag.
Die Ursache der Pflegebedürftigkeit spielt keine Rolle. Körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen können gleichermaßen einen Anspruch begründen.
Wie läuft die Einstufung ab?
Nach Deinem Antrag prüft eine medizinische oder pflegerische Fachperson den tatsächlichen Pflegebedarf. In vielen Fällen erfolgt die Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuchs.
Dabei geht es um konkrete Alltagstätigkeiten wie:
- Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Essen zubereiten und einnehmen
- Mobilität in der Wohnung
- Einkaufen, Waschen, Reinigen
Die Einstufung erfolgt auf Basis des monatlichen Zeitaufwands. Eine strukturierte Übersicht zu Richtwerten und Mindestzeiten enthält die Pflegegeld-Broschüre der Arbeiterkammer Steiermark.
Pflegegeld 2026 – Die sieben Stufen im Überblick
Seit 2020 erhöht der Gesetzgeber das Pflegegeld jährlich. Für 2026 gelten folgende Beträge:
| Stufe | Pflegebedarf pro Monat | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| 1 | über 65 Stunden | 206,20 Euro |
| 2 | über 95 Stunden | 380,30 Euro |
| 3 | über 120 Stunden | 592,60 Euro |
| 4 | über 160 Stunden | 888,50 Euro |
| 5 | über 180 Stunden + außergewöhnlicher Aufwand | 1.206,90 Euro |
| 6 | über 180 Stunden + Betreuung Tag und Nacht | 1.685,40 Euro |
| 7 | über 180 Stunden + keine zielgerichteten Bewegungen möglich | 2.214,80 Euro |
Ab Stufe 5 gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa ein besonders hoher Betreuungsbedarf oder eine notwendige Nachtbetreuung.
Auszahlung und Ruhen des Anspruchs
Du erhältst das Pflegegeld zwölfmal jährlich, jeweils im Nachhinein. Es fällt keine Lohnsteuer an und es werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Während eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung ruht das Pflegegeld grundsätzlich ab dem zweiten Tag, sofern ein Sozialversicherungsträger die Hauptkosten übernimmt. In bestimmten Fällen kannst Du jedoch eine Weitergewährung beantragen.
Pflegegeld-Beratung in Graz – Konkrete Unterstützung vor Ort
Gerade bei Ablehnungen oder niedrigen Einstufungen fühlen sich viele Betroffene alleingelassen. Deshalb fördert die Stadt Graz auch 2026 gezielt die Pflegegeldberatung im Sozialmedizinischen Zentrum Liebenau.
Das Sozialamt der Stadt Graz stellt dafür 11.000 Euro bereit und sichert damit ein niederschwelliges Angebot, das sich insbesondere an Menschen ab 50 Jahren richtet.
Die Beratung umfasst:
- Information zu Anspruch und Voraussetzungen
- Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags
- Prüfung von Bescheiden
- Begleitung bei Einsprüchen
- Orientierung im weiteren Verfahren
Die Nachfrage zeigt deutlich, wie wichtig dieses Angebot ist. 2024 wurden 246 Beratungen durchgeführt, 2025 waren es 120. Für 2026 rechnen die Verantwortlichen wieder mit rund 250 Personen.
Gerade weil Pflegegeld ein Rechtsanspruch ist, lohnt sich eine genaue Prüfung jedes Bescheids. Innerhalb von drei Monaten kannst Du gegen eine Entscheidung Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen.
Robert Krotzer, Pflege- und Sozialstadtrat, betont dazu: „Pflegegeld ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch. Wenn Bescheide angefochten werden müssen, zeigt das vor allem eines: Menschen brauchen Unterstützung, um zu bekommen, was ihnen zusteht. Genau dafür stehen diese Beratungsangebote.“
Weitere Anlaufstellen in Graz
Neben der städtischen Förderung stehen Dir auch folgende Stellen zur Verfügung:
- Sozialamt der Stadt Graz
- Sozialministeriumservice Landesstelle Steiermark
- Pensionsversicherungsanstalt
- Arbeiterkammer Steiermark mit Pflegeberatung und Rechtsschutz
Fazit: Pflegegeld in Österreich
Pflegegeld sichert finanzielle Unterstützung, wenn regelmäßige Hilfe im Alltag notwendig wird. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Antragstellung und Einstufung sind oft komplex.
Deshalb lohnt es sich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Stadt Graz setzt hier bewusst einen Schwerpunkt und sorgt dafür, dass Betroffene professionelle Unterstützung erhalten, um ihren gesetzlichen Anspruch durchzusetzen.
Foto: Symbolbild





















































