Start Wohnen Steiermark: Umsetzungszeitraum der Heizungstauschförderung verlängert

Steiermark: Umsetzungszeitraum der Heizungstauschförderung verlängert

Heizungstausch Förderung Lackner

Aufgrund der durch die Ukrainekrise weiter befeuerten massiv steigenden Antragszahlen verlängert das Land Steiermark nun den Umsetzungszeitraum der steirischen Heizungstauschförderung, um weiterhin Planungssicherheit für die Steirerinn:en sicherzustellen.

Mit mehr als 6.500 Anträgen war bereits 2021 ein absolutes Rekordjahr für die Heizungstausch-Offensive in der Steiermark. Bereits im ersten Quartal 2022 zeichnet sich ein erneuter Rekord ab: Ein Antragsplus von 80 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres stellt Fachbetriebe, die den Heizungstausch durchführen, vor große Herausforderungen.

Daher wurde in der Landesregierung beschlossen, dass die Steirer:innen mehr Zeit für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bekommen.

Für alle Anträge, die seit dem 1. Jänner 2021 gestellt worden sind, wird die Umsetzungsfrist rückwirkend auf 18 Monate verlängert. Damit soll sicher gestellt werden, dass alle Personen, die um eine Förderung angesucht haben und gerade mitten in der Umsetzung des Heizungstauschs sind, die Förderung zur Gänze ausbezahlt bekommen – auch wenn es aufgrund von Fachkräfte- oder Materialengpässen zu einer Verzögerung kommt.

Heizungstauschförderung läuft in zwei Schritten ab:

  1. Förderungsantrag und Umsetzung: Vor dem Heizungstausch registrieren sich Förderwerber:innen. Damit werden die Förderungsmittel für den Heizungstausch reserviert. Danach haben sie nun 18 Monate (bisher 9 Monate) Zeit, die Arbeiten zu beenden.
  2. Fertigstellung und Auszahlung: Nach erfolgtem Heizungstausch kommt die Förderung zur Auszahlung.

Bis zu 100 Prozent der Tauschkosten werden übernommen:

Für Steirer:innen stehen jeweils bis zu 10.100 Euro Heizungstauschförderung zur Verfügung, wobei für jene mit niedrigem Einkommen bis zu 100 Prozent der Tauschkosten übernommen werden.

© Foto: Land Steiermark / Purgstaller

1 Kommentar

  1. Nun kommt von mir eine dumme Frage:
    Ist man nun verpflichtet, die Heizung auszutauschen? Ich wusste gar nichts davon … jedenfalls nicht, dass – wie ich nach Ihrem Bericht annehme – das anscheinend jeder tun muss.

    Ich wohne in einem Mehrparteienhaus; ist da nicht die Hausverwaltung für einen Heizungs-tausch verantwortlich?

    Wir bekommen Fernwärme.

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte schreibe hier deinen Kommentar
Dein Name