Ab Oktober 2025 gilt in der Europäischen Union die neue Instant Payment-Verordnung. Damit treten wichtige Neuerungen im Zahlungsverkehr in Kraft. Besonders relevant für Bankkundinnen und Bankkunden ist die verpflichtende Empfängerprüfung (Verification of Payee).
Was bedeutet die Empfängerprüfung?
Bei einer Überweisung wird künftig der eingegebene Name des Empfängers automatisch mit dem tatsächlichen Kontoinhabernamen der angegebenen IBAN abgeglichen. Das Ergebnis des Abgleichs zeigt das System direkt vor Freigabe der Zahlung an. So sollen Fehleingaben und irrtümliche Überweisungen deutlich verringert werden.
Mögliche Ergebnisse des Abgleichs
Die Banken geben nach der Prüfung eines von vier Resultaten aus:
- Vollständige Übereinstimmung
Der eingegebene Name stimmt mit dem Kontoinhaber überein. Die Zahlung kann ohne Bedenken freigegeben werden. - Nahezu übereinstimmend
Kleinere Abweichungen, etwa Tippfehler, werden erkannt. Beispiel:- Eingabe: Max Mutsermann
- Ergebnis: Max Mustermann
Die Überweisung ist möglich, dennoch empfiehlt sich ein kurzer Abgleich der Daten mit dem Empfänger.
- Keine Übereinstimmung
Der angegebene Empfängername stimmt nicht mit dem Kontoinhaber überein. Eine Freigabe bleibt möglich, jedoch sollten die Angaben unbedingt nochmals überprüft werden. - Prüfung nicht möglich
Kann der Abgleich technisch nicht erfolgen – etwa bei geschlossenen Konten oder Systemproblemen – wird dies angezeigt. Auch hier ist Vorsicht geboten und ein erneuter Abgleich mit dem Empfänger ratsam.
Ziel der neuen Regelung
Die EU verfolgt mit der Einführung der Empfängerprüfung ein zentrales Ziel: mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen besser vor Fehlüberweisungen geschützt werden. Gleichzeitig erhöht die Maßnahme die Transparenz, da Zahlungspflichtige sofort sehen, ob ihre Eingaben zu den Kontodaten passen.