Start Graz Chronik Kontaktpersonen-Regelung in der Steiermark vereinfacht

Kontaktpersonen-Regelung in der Steiermark vereinfacht

Die Überarbeitung vom Kontaktpersonenmanagement in der Steiermark und der damit einhergehende Erleichterung soll laut Landesrätin Juliane Bogner-Strauß nicht nur Transparenz und Vereinfachung herbeiführen, sondern auch Gesundheitsbehörden sowie Schulen entlasten, die bisher viel Mühe hatten.

  • Abgesondert werden künftig grundsätzlich nur noch Verdachtsfälle, Erkrankungsfälle sowie Kontaktpersonen der Kategorie eins (K I), die nicht geimpft/genesen oder Personen mit Nachweis von neutralisierenden Antikörpern sind bzw. keinen ausreichend geschützten Kontakt hatten.
  • Alle Geimpften/Genesenen/Personen mit Nachweis von neutralisierenden Antikörpern oder geschütztem Kontakt, die einen Kategorie I-Kontakt (enger Kontakt) hatten, werden zu Kontaktpersonen der Kategorie zwei (K II) herabgestuft und erhalten in der Regel ein Infoschreiben, außer sie arbeiten/leben im Bereich einer vulnerablen Personengruppe oder es liegt ein fachlich begründeter Ausnahmefall vor. In diesen Fällen kann es angezeigt sein, eine Verkehrsbeschränkung zu verhängen, die beispielsweise das Aufsuchen des Arbeitsortes untersagt.
  • Alle originären Kontaktpersonen der Kategorie zwei erhalten fortan grundsätzlich ein Infoschreiben und nur in fachlich begründeten Ausnahmenfällen eine Verkehrsbeschränkung per Bescheid.

1 Kommentar

  1. Leider habe ich von dieser Regel nicht viel verstanden.

    Als ungeimpfte, nicht genesene Person, die auch keinen Nachweis von neutralisierenden Antikörpern hat, wird über mich eine Verkehrsbeschränkung verhängt. Richtig?

    Was bedeutet „kein ausreichend geschützter Kontakt“? Die Bezahlung bei der Kasse im Supermarkt, im dm-Markt und in der Apotheke sind meine Kontakte. Mit FFP2-Maske.

    Könnte das nicht bitte leichter verständlich erklärt werden? Also keine Öffi-Benützung mehr?
    „Vereinfachte Regelung“ heißt das … ich verstehe gar nichts.

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