Start Österreich Impfen in Apotheken: Ab Frühjahr 2027 soll es möglich sein

Impfen in Apotheken: Ab Frühjahr 2027 soll es möglich sein

Impfung
Symbolbild

Wer sich gegen FSME impfen lassen möchte, könnte dafür schon bald keinen zusätzlichen Arzttermin mehr benötigen. Die Bundesregierung plant, bestimmte Schutzimpfungen künftig direkt in Apotheken zu ermöglichen. Der Start ist für das Frühjahr 2027 vorgesehen, rechtzeitig zur nächsten Zeckensaison. Allerdings gelten Einschränkungen: Nicht alle Impfungen und nicht alle Altersgruppen sind vorgesehen.

Bisher mussten sich Menschen, die beispielsweise eine FSME-Impfung benötigten, den Impfstoff häufig zunächst in der Apotheke besorgen und anschließend für die Verabreichung eine Arztpraxis aufsuchen. Künftig sollen entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker beide Schritte übernehmen können.

Die Bundesregierung hat dafür einen Gesetzesentwurf samt begleitenden Verordnungen ausgearbeitet, der nun in Begutachtung geht. Damit ist die Einführung noch nicht endgültig beschlossen.

Welche Impfungen sollen in Apotheken möglich sein?

Zum Start sieht die Bundesregierung vier Impfungen beziehungsweise Impfstoffkombinationen vor:

  • FSME: Schutz vor der Frühsommer-Meningoenzephalitis, die Zecken übertragen können.
  • Hepatitis B: Impfung gegen eine Virusinfektion, die insbesondere die Leber betrifft.
  • Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten: Kombinationsimpfung gegen drei Infektionskrankheiten.
  • Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Polio: Kombinationsimpfung mit zusätzlichem Schutz gegen Kinderlähmung.

Die Auswahl beschränkt sich zunächst auf Impfstoffe, die Patientinnen und Patienten bereits heute privat in Apotheken kaufen können.

Andere Impfungen, etwa gegen Grippe oder COVID-19, umfasst der aktuelle Vorschlag nicht.

Impfungen erst ab 14 Jahren

Nicht jeder wird das neue Angebot nutzen können. Der Gesetzesentwurf sieht eine Altersgrenze vor: Apotheker dürfen Personen erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr impfen.

Für jüngere Kinder bleibt damit weiterhin der Weg zur Ärztin oder zum Arzt notwendig.

Außerdem schließt die geplante Regelung bestimmte Personengruppen von Impfungen in Apotheken aus. Dazu zählen Schwangere, Menschen mit Verdacht auf eine akute Erkrankung sowie Personen, bei denen die jeweilige Impfung besondere gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnte.

Gerade für Familien könnte die Neuerung dennoch eine Erleichterung darstellen. Eltern und Jugendliche ab 14 Jahren könnten etwa ihre FSME-Impfung künftig direkt beim Apothekenbesuch erhalten, sofern die jeweilige Apotheke diesen Service anbietet.

Nicht jede Apotheke wird automatisch impfen dürfen

Die Bundesregierung knüpft die neue Befugnis an verpflichtende Qualitätsstandards. Apothekerinnen und Apotheker müssen eine spezielle Ausbildung mit abschließender Prüfung absolvieren.

Die Österreichische Apothekerkammer soll die Ausbildung organisieren und mit dem Gesundheitsministerium abstimmen. Neben medizinischen Grundlagen gehören praktische Impfübungen und der Umgang mit möglichen Notfällen dazu.

Alle vier Jahre müssen die ausgebildeten Apothekerinnen und Apotheker ihre Kenntnisse auffrischen.

Darüber hinaus gelten weitere Vorgaben. Apotheken benötigen einen räumlich getrennten Impfbereich und müssen die entsprechenden Hygieneanforderungen erfüllen. Jede Impfung muss dokumentiert werden. Auch eine Anbindung an den elektronischen Impfpass ist vorgesehen.

Eine öffentlich zugängliche Liste soll künftig zeigen, welche Apothekerinnen und Apotheker die erforderliche Qualifikation besitzen.

Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten sowie anderes nicht-pharmazeutisches Personal dürfen keine Impfungen durchführen.

FSME-Impfung rechtzeitig zur Zeckensaison 2027

Besonders bei der FSME-Impfung könnte die geplante Neuerung den Zugang zum Impfschutz vereinfachen.

Österreich zählt zu den Ländern, in denen FSME durch infizierte Zecken übertragen werden kann. Die Erkrankung kann Entzündungen des Gehirns und der Hirnhäute auslösen. Eine Schutzimpfung kann das Erkrankungsrisiko deutlich reduzieren.

Die Bundesregierung möchte deshalb die ersten Impfungen in Apotheken bereits im Frühjahr 2027 ermöglichen. Ob dieser Zeitplan hält, hängt allerdings vom weiteren Gesetzgebungsverfahren und der Ausbildung der ersten Apothekerinnen und Apotheker ab.

Wichtig: Die FSME-Impfung schützt nicht vor Borreliose. Deshalb bleibt es notwendig, nach Aufenthalten im Grünen den Körper auf Zecken zu kontrollieren und entdeckte Zecken möglichst rasch zu entfernen.

Gesundheitsministerin sieht wichtigen Schritt für die Vorsorge

Gesundheitsministerin Korinna Schumann sieht in der geplanten Regelung eine Möglichkeit, mehr Menschen mit Impfangeboten zu erreichen. Dabei sollen Apotheken die bestehenden ärztlichen Angebote ergänzen und nicht ersetzen.

Mit dem Impfen in Apotheken bauen wir organisatorische Hürden ab und nutzen vorhandene Kompetenzen in unserem Gesundheitssystem. Dabei gelten klare Qualitätsstandards und hohe Anforderungen an die Sicherheit. Unser Ziel ist, den Impfschutz näher zu den Menschen zu bringen.

Auch Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl unterstützt die Reform. Sie verweist auf den geringeren organisatorischen Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie auf weitere geplante Entlastungen für Apotheken.

Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn bezeichnet die Möglichkeit, direkt in Apotheken zu impfen, als langjährige Forderung, die nun umgesetzt werden soll.

Was bedeutet die Änderung für die Kosten?

Eine wichtige Frage lässt die bisherige Ankündigung noch offen: Wie viel wird eine Impfung direkt in der Apotheke kosten?

Der Vorschlag umfasst zunächst Impfstoffe, die bereits heute privat gekauft werden können. Ob und in welcher Höhe Apotheken künftig ein zusätzliches Honorar für die Verabreichung verlangen und welche Kosten die Patientinnen und Patienten tatsächlich tragen müssen, geht aus der vorliegenden Ankündigung nicht hervor.

Auch die Frage, welche Apotheken in Graz und der Steiermark den neuen Service anbieten werden, lässt sich derzeit noch nicht beantworten.

Wann kann man sich tatsächlich in der Apotheke impfen lassen?

Derzeit handelt es sich um eine geplante Gesetzesänderung. Nach der Begutachtung muss die Bundesregierung die weiteren rechtlichen Schritte setzen. Anschließend benötigen Apothekerinnen und Apotheker die entsprechende Ausbildung.

Frühjahr 2027 ist somit der angestrebte Starttermin, aber noch kein verbindlicher Beginn.

Für Menschen, die eine FSME-Auffrischung benötigen, bedeutet das: Sie sollten notwendige Impfungen nicht aufschieben, nur weil künftig ein zusätzliches Angebot in Apotheken entstehen könnte.

Häufige Fragen zum Impfen in Apotheken

Ab wann darf man sich in Österreich in Apotheken impfen lassen?

Die Bundesregierung strebt einen Start im Frühjahr 2027 an. Die gesetzlichen Grundlagen befinden sich jedoch erst in Begutachtung.

Kann ich mich künftig in jeder Apotheke impfen lassen?

Nein. Nur Apothekerinnen und Apotheker mit einer speziellen Ausbildung und bestandener Prüfung sollen Impfungen durchführen dürfen. Zudem müssen die räumlichen und hygienischen Voraussetzungen erfüllt sein.

Dürfen auch Kinder in Apotheken geimpft werden?

Die geplante Regelung erlaubt Impfungen erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Jüngere Kinder können dieses Angebot nicht nutzen.

Kann ich meine FSME-Auffrischung in der Apotheke erhalten?

Ja, das ist im geplanten Leistungsumfang vorgesehen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechend qualifizierte Apotheke den Service anbietet.

Werden Impfungen in Apotheken kostenlos sein?

Dazu enthält die vorliegende Regierungsankündigung keine konkreten Angaben. Die vorgesehenen Impfstoffe gehören derzeit zu jenen, die privat gekauft werden können.

Können Apotheken auch gegen Grippe impfen?

Die derzeit geplante Regelung umfasst keine Grippeimpfung. Sie konzentriert sich auf FSME, Hepatitis B und bestimmte Kombinationsimpfungen.

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