Start Graz Chronik Platzverbot nach Unwetter: Schloßberg und Stadtpark gesperrt

Platzverbot nach Unwetter: Schloßberg und Stadtpark gesperrt

Schloßberg Graz Sperre

Nach den heftigen Unwettern und einem tragischen Todesfall, bei dem ein 26-Jähriger von einem entwurzelten Baum erschlagen wurde, sind der Schlossberg sowie der Stadtpark in Graz bis auf weiteres behördlich gesperrt.

Die Bevölkerung wird von der Polizei gebeten, Parks und Wälder zu meiden und vorsichtig zu sein – es besteht nach wie vor Lebensgefahr. Durch den vielen Regen ist der Boden bereits extrem aufgeweicht. Durch den Sturm wurden die Bäume gelockert. Bäume können jederzeit in Sekundenschnelle umstürzen. Wo die Gefahren lauern, können nicht einmal die Experten feststellen. Das gilt auch großräumig für alle Naherholungsgebiete wie Leechwald, Hilmteich, Plabutsch oder Buchkogel sowie Parks. Die Aufräumarbeiten im innerstädtischen Bereich laufen auf Hochtouren. 

Bei der Grazer Berufsfeuerwehr gingen am Abend vom 12. Juni mehr als 200 Notrufe ein. Umgestürzte Bäumen, abgebrochenen Ästen und abgedeckten Dächer waren die Folge des Unwetters. Im Grazer Stadtpark wurde tragischerweise ein Mann von einem umfallenden rund 40 Meter hoher Fichtenbaum getötet. Er hatte sich mit einigen weiteren Personen im Stadtpark aufgehalten, konnte jedoch nicht rechtzeitig davon laufen und wurde unter dem umstürzenden Baum begraben. Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr bargen den 26-Jährigen, der Notarzt konnte jedoch nur mehr den Tod feststellen. Die Angehörigen werden vom Kriseninterventionsteam betreut.

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  • Rund um den Stadtpark kam es zu Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund temporärer Sperren. Rund 350 Einsatzkräfte sämtlicher Einsatzorganisationen waren in den Nachtstunden mit den Aufräumarbeiten beschäftigt.
  • Am Schönaugürtel wurde ein Blechdach durch die orkanartigen Windböen auf die Fahrbahn sowie auf eine Oberleitung geschleudert, wodurch es auch zwischenzeitlich zu Verkehrsbehinderungen kam. Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Graz konnten das Blechdach entfernen ohne die Leitung zu beschädigen. Es gab keine Verletzten.
  • In der Gallmeyergasse riss der Sturm die Dacheindeckung sowie Teile des Dachstuhles vom Dach eines Mehrparteienhauses. Aufgrund herunter fallender Deckenteile und des Wassereintritts war das 2. Obergeschoss nicht mehr bewohnbar, woraufhin das Mehrparteienhaus geräumt werden musste. Verletzt wurde dabei niemand.
  • Am Eggenbergergürtel wurden zwei rund 1,5 x 1 Meter große Tische vom Dach eines Hauses direkt auf einen vorbeifahrenden 22-jährigen Pkw-Lenker geweht. Dabei wurden Windschutzscheibe und Autodach erheblich beschädigt, sodass der Pkw abgeschleppt werden musste. Der Lenker blieb unverletzt.

Aktualisierung: Neue Verordnungen erlassen

  • Für den Stadtpark tritt am 30. Juni 6 Uhr eine neue Verordnung in Kraft. Dabei werden die Gebiete zwischen der Oper und der Wilhelm-Fischer-Allee aus der Sperre ausgenommen.
  • Am Schloßberg gilt ab dem 29. Juni 2018 eine neue Verordnung gemäß §6 Abs. 1 vom Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetz zur Abwehr von Gefahren für die körperliche Sicherheit von Personen. Das Betreten und der Aufenthalt in folgenden Gefahrenbereichen ist bei Strafe verboten: Die Bereiche an den Abhängen des Schlossbergs nördlich des Kriegssteigs im Westen, entlang der Wickenburggasse im Norden und nördlich von „Am Fuße des Schlossberges“ im Osten.
    Im Leechwald gilt seit heute Früh eine neue Verordnung, die weitere Teilbereiche für die Öffentlichkeit frei gibt. Als Gefahrenbereich gilt hier die Leechwald Strecke entlang des Roseggerweges von der Hilmteichstraße bis zur Kreuzung mit der Rettenbacherstraße in Mariatrost. Vom Verbot ausgenommen sind Roseggerweg, Hilmteichstraße, der Bereich um die Waldschule entlang des Zufahrtswegs sowie der Waldbereich östlich der Waldschule bis zum Roseggerweg und südlich davon bis zum Zufahrtsweg Hilmsteichstraße 104. Sowie der Bereich um die Hügelgräbergruppe auf dem Waldgrundstück 650/2 und das Areal auf den Grundstücken 650/1, 650/2, 644/2 KG Wenisbuch und Gst. Nur 2256 KG Geidorf gelegenen Kletterparks.
  • Strafen: Eine Nichtbefolgung dieser Verordnung wird von den Behörden nun als Verwaltungsübertretung behandelt. Hier ist mit einer Geldstrafe bis zu 3.634 € und bei besonders erschwerten Umständen bis zu 36.336 € zu rechnen.

Aktualiserung:  Alle Sperren am Schloßberg aufgehoben

Seit dem 9. August wurde die Sperre des Schlossbergs zur Gänze aufgehoben. Noch erforderliche Arbeiten würden, wie bei Forstarbeiten üblich, abgesichert. Damit sind sämtliche Sperren, die nach dem Sturmgeschehen in Graz nach dem Steiermark  Katastrophenschutzgesetz verordnet wurden, aufgehoben.

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