Ein 42-jähriger Slowene soll über mehrere Monate hinweg Filialen einer Haushaltswaren-Diskontkette in Österreich aufgebrochen und Bargeld aus Tresoren gestohlen haben. Nach umfangreichen Ermittlungen des Landeskriminalamtes Steiermark nahmen slowenische Behörden den Mann aufgrund eines europäischen Haftbefehls fest. Am Freitag, 6. November 2026, lieferten sie ihn nach Österreich aus. Er befindet sich mittlerweile in der Justizanstalt Graz-Jakomini.
Alarmanlagen beschädigt und Tresore aufgeschnitten
Seit April 2026 registrierten die Ermittler österreichweit eine Zunahme von Einbrüchen in Geschäfte einer bestimmten Haushaltswaren-Diskontkette.
Bei den betroffenen Filialen gingen die Täter offenbar nach einem ähnlichen Muster vor: Zunächst beschädigten sie die Alarmanlagen oder schlugen diese herunter. Danach verschafften sie sich gewaltsam Zugang zu den Geschäftsräumen.
Im Inneren hatten sie es vor allem auf die Tresore abgesehen. Diese schnitten sie auf, um an das darin aufbewahrte Bargeld zu gelangen.
Die Ermittlungen konzentrierten sich schließlich auf einen 42-jährigen slowenischen Staatsbürger.
Mindestens sechs Einbruchsdelikte in drei Bundesländern
Dem Mann werfen die Ermittler vor, zwischen dem 11. April und dem 5. Oktober 2026 mindestens fünf vollendete Einbruchsdiebstähle sowie einen versuchten Einbruchsdiebstahl begangen zu haben.
Die bekannten Tatorte verteilen sich auf drei Bundesländer:
- Steiermark
- Burgenland
- Kärnten
Das Landeskriminalamt Steiermark, Ermittlungsbereich Diebstahl, führte die Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls.
Dabei arbeiteten die Kriminalisten auch mit der Staatsanwaltschaft Graz zusammen, um die notwendigen strafprozessualen Maßnahmen einzuleiten.
Festnahme in Slowenien durch europäischen Haftbefehl
Die Ermittlungen führten schließlich zu einer grenzüberschreitenden Fahndung.
Am 23. Oktober 2026 nahmen slowenische Behörden den 42-Jährigen auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls fest.
Zwei Wochen später, am Freitagvormittag des 6. November, erfolgte die Auslieferung nach Österreich.
Bei seiner Einvernahme machte der Verdächtige von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern.
Anschließend brachten ihn die Behörden in die Justizanstalt Graz-Jakomini.
Für den 42-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.























































